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Eine Eignungsprüfung ist erforderlich in den | Eine Eignungsprüfung ist erforderlich in den [[Fächer]]n [[Kunst]], [[Musik]] und [[Sport]]. Detaillierte Informationen findest du im Artikel [[Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge]]. | ||
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Seit Mai 2015 bietet das [[Zentrum für Lehrerbildung]] ein Sprachassessment für alle zukünftigen Lehramtsstudierenden an, diese ist in der | Seit Mai 2015 bietet das [[Zentrum für Lehrerbildung]] ein Sprachassessment für alle zukünftigen Lehramtsstudierenden an, diese ist in der | ||
<blank text="Einschreibungsordnung">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2_40.pdf</blank> verankert. Das Assessment – genannt SkaLa ('''S'''prach'''k'''ompetenz '''a'''ngehender '''L'''ehr'''a'''mtsstudierender) sichert bereits frühzeitig eine Rückmeldung zu deinen sprachlichen Fähigkeiten. Zudem erhälst du <blank text="Zugang zu Beratungs- und Förderangeboten">https://zlb.uni-due.de/node/420</blank>, sofern dies auf Grundlage deiner Ergebnisse sinnvoll erscheint. Die <blank text="Teilnahme an den Sprach-Assessments">https://zlb.uni-due.de/node/418</blank>ist Pflicht vor der [[Einschreibung]], nicht aber das Bestehen. Einen Teilnahmebeleg kannst du dir nach Bearbeitung aller Aufgaben ausdrucken und den Unterlagen, die du bei deiner Einschreibung vorlegen musst, hinzufügen. Die Bescheinigung dient lediglich als Teilnahmenachweis und enthält keinerlei Ergebnisdaten. Eine Rückmeldung zu deinen Leistungen und Einsicht in deine Ergebnisse erhältst nur du persönlich nach deiner Einschreibung. | <blank text="Einschreibungsordnung">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2_40.pdf</blank> verankert. Das Assessment – genannt SkaLa ('''S'''prach'''k'''ompetenz '''a'''ngehender '''L'''ehr'''a'''mtsstudierender) sichert bereits frühzeitig eine Rückmeldung zu deinen sprachlichen Fähigkeiten. Zudem erhälst du <blank text="Zugang zu Beratungs- und Förderangeboten">https://zlb.uni-due.de/node/420</blank>, sofern dies auf Grundlage deiner Ergebnisse sinnvoll erscheint. Die <blank text="Teilnahme an den Sprach-Assessments">https://zlb.uni-due.de/node/418</blank>ist Pflicht vor der [[Einschreibung]], nicht aber das Bestehen. Einen Teilnahmebeleg kannst du dir nach Bearbeitung aller Aufgaben ausdrucken und den Unterlagen, die du bei deiner [[Einschreibung]] vorlegen musst, hinzufügen. Die Bescheinigung dient lediglich als Teilnahmenachweis und enthält keinerlei Ergebnisdaten. Eine Rückmeldung zu deinen Leistungen und Einsicht in deine Ergebnisse erhältst nur du persönlich nach deiner [[Einschreibung]]. | ||
Ausführliche Informationen zum Sinn und Zweck der Sprach-Assessments und viele weitere Informationen findest du auf der Seite des <blank text="ZLB - Ressort für Diagnostik">http://zlb.uni-due.de/node/352</blank> und auf unserer <blank text="FAQ-Seite Frage 16">http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=FAQ:Allgemein</blank>. | Ausführliche Informationen zum Sinn und Zweck der Sprach-Assessments und viele weitere Informationen findest du auf der Seite des <blank text="ZLB - Ressort für Diagnostik">http://zlb.uni-due.de/node/352</blank> und auf unserer <blank text="FAQ-Seite Frage 16">http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=FAQ:Allgemein</blank>. | ||
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Die Lehrsprache an der [[UDE]] ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb musst du über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn du erfolgreich studieren willst. | Die Lehrsprache an der [[UDE]] ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb musst du über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn du erfolgreich studieren willst. | ||
Für die Einschreibung in ein Lehramtsstudium müssen alle Bewerber über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Bildungsinländer benötigen darüber keinen gesonderten Nachweis, ausländische Bewerber müssen vor Beginn des Studiums die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. | Für die [[Einschreibung]] in ein Lehramtsstudium müssen alle Bewerber über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Bildungsinländer benötigen darüber keinen gesonderten Nachweis, ausländische Bewerber müssen vor Beginn des Studiums die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. | ||
Folgende Personengruppen müssen eine gesonderte Prüfung ablegen: | Folgende Personengruppen müssen eine gesonderte Prüfung ablegen: | ||
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*Bürger eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung. | *Bürger eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung. | ||
Für folgende Fächer musst du zu Beginn des Bachelor- und/oder Master-Studiums verschiedene Sprachkenntnisse nachweisen: | Für folgende [[Fächer]] musst du zu Beginn des [[Bachelor]]- und/oder [[Master]]-Studiums verschiedene Sprachkenntnisse nachweisen: | ||
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:<sup>1</sup>Der Nachweis wird erbracht durch: Türkisch als Muttersprache, Türkisch als Abiturfach, 4 Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen Sprachtest (TOEMER). | :<sup>1</sup>Der Nachweis wird erbracht durch: Türkisch als Muttersprache, Türkisch als Abiturfach, 4 Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen Sprachtest (TOEMER). | ||
:<sup>2</sup>Das Latinum ist für die Lehramtsoption {{AbkGyGe}} obligatorisch. In Griechisch und Hebräisch müssen Grundkenntnisse erlangt werden. „Bei Nichtvorliegen eines Hebraicums oder Graecums werden diese Kenntnisse durch das Bestehen einer entsprechenden Prüfung am Institut für Katholische Theologie der UDE oder an einer anderen theologischen Lehrstätte nachgewiesen.“ (FPO katholische Religion Master of Education GyGe). | :<sup>2</sup>Das Latinum ist für die Lehramtsoption {{AbkGyGe}} obligatorisch. In Griechisch und Hebräisch müssen Grundkenntnisse erlangt werden. „Bei Nichtvorliegen eines Hebraicums oder Graecums werden diese Kenntnisse durch das Bestehen einer entsprechenden Prüfung am Institut für Katholische Theologie der [[UDE]] oder an einer anderen theologischen Lehrstätte nachgewiesen.“ (FPO katholische Religion Master of Education GyGe). | ||
:<sup>3</sup>Für die Schulformen {{AbkHRGe}} und {{AbkBK}} werden Kenntnisse des Lateinischen, Altgriechischen und Hebräischen vorausgesetzt. „Bei Nichtvorliegen eines Latinums oder eines anderen Nachweises von Lateinkenntnissen oder eines Hebraicums oder Graecums werden diese Kenntnisse durch das Bestehen einer entsprechenden Prüfung am Institut für Katholische Theologie der UDE oder an einer anderen theologischen Lehrstätte nachgewiesen.“ (FPO katholische Religion Master of Education HRGe und BK).}} | :<sup>3</sup>Für die Schulformen {{AbkHRGe}} und {{AbkBK}} werden Kenntnisse des Lateinischen, Altgriechischen und Hebräischen vorausgesetzt. „Bei Nichtvorliegen eines Latinums oder eines anderen Nachweises von Lateinkenntnissen oder eines Hebraicums oder Graecums werden diese Kenntnisse durch das Bestehen einer entsprechenden Prüfung am Institut für Katholische Theologie der [[UDE]] oder an einer anderen theologischen Lehrstätte nachgewiesen.“ (FPO katholische Religion Master of Education HRGe und BK).}} | ||
In den | In den [[Fächer]]n [[Englisch]], [[Französisch]], [[Spanisch]] und [[Geschichte]] muss das Latinum erst bis zur Anmeldung der [[Masterarbeit]] und nicht wie bisher bei der Aufnahme des Masterstudiums nachgewiesen werden. | ||
Sprachnachweise können u. a. an folgender Stelle erworben werden: <blank>https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1.php</blank> | Sprachnachweise können u. a. an folgender Stelle erworben werden: <blank>https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1.php</blank> | ||
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==Zusätzlicher Nachweis für das Studium einer Fremdsprache == | ==Zusätzlicher Nachweis für das Studium einer Fremdsprache == | ||
Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein 3-monatiger Auslandsaufenthalt verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Weitere Informationen findest du im Bereich [[Spezial:BA MA AbisZ|Ba-Ma A bis Z]] beim entsprechenden Fach. | Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein 3-monatiger Auslandsaufenthalt verpflichtend vorgeschrieben ([[LABG 2009]]). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Weitere Informationen findest du im Bereich [[Spezial:BA MA AbisZ|Ba-Ma A bis Z]] beim entsprechenden Fach. | ||
== Lehramt am Berufskolleg == | == Lehramt am Berufskolleg == | ||
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== Vorkurse == | == Vorkurse == | ||
Für einige Fächer wie Mathematik oder Physik sind über die formalen Zulassungsvoraussetzungen hinaus fachspezifische Zusatzkenntnisse notwendig. | Für einige [[Fächer]] wie [[Mathematik]] oder [[Physik]] sind über die formalen Zulassungsvoraussetzungen hinaus fachspezifische Zusatzkenntnisse notwendig. | ||
Näheres zu den Vorkurse findest du in unserem Artikel [[Vorkurs]]. | Näheres zu den Vorkurse findest du in unserem Artikel [[Vorkurs]]. | ||
== Fachspezifische Regelung für den Zugang == | == Fachspezifische Regelung für den Zugang == | ||
Für einige Fächer gelten besondere <blank text="Zugangsregeln">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2012/vbl_2012_67.pdf</blank>. | Für einige [[Fächer]] gelten besondere <blank text="Zugangsregeln">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2012/vbl_2012_67.pdf</blank>. | ||
== Rechtliche Grundlagen zum Studium == | == Rechtliche Grundlagen zum Studium == |
Version vom 11. November 2016, 09:55 Uhr
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für ein Lehramtsstudium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Nähere Informationen findest du auf der Seite Studium ohne Abitur.
Einschreibung und Zulassung
Hier findest du weitere Informationen:
- zum NC vom Studierendensekretariat und über die Ergebnisse der letzten Semester
- zur Einschreibung
- zu möglichen Fächerkombinationen
- und Zulassungsbeschränkungen in den Lehramtsstudiengängen der nächsten Semester.
Eignungsprüfung
Eine Eignungsprüfung ist erforderlich in den Fächern Kunst, Musik und Sport. Detaillierte Informationen findest du im Artikel Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge.
Sprachassessments (SkaLa)
Seit Mai 2015 bietet das Zentrum für Lehrerbildung ein Sprachassessment für alle zukünftigen Lehramtsstudierenden an, diese ist in der Einschreibungsordnung verankert. Das Assessment – genannt SkaLa (Sprachkompetenz angehender Lehramtsstudierender) sichert bereits frühzeitig eine Rückmeldung zu deinen sprachlichen Fähigkeiten. Zudem erhälst du Zugang zu Beratungs- und Förderangeboten , sofern dies auf Grundlage deiner Ergebnisse sinnvoll erscheint. Die Teilnahme an den Sprach-Assessments ist Pflicht vor der Einschreibung, nicht aber das Bestehen. Einen Teilnahmebeleg kannst du dir nach Bearbeitung aller Aufgaben ausdrucken und den Unterlagen, die du bei deiner Einschreibung vorlegen musst, hinzufügen. Die Bescheinigung dient lediglich als Teilnahmenachweis und enthält keinerlei Ergebnisdaten. Eine Rückmeldung zu deinen Leistungen und Einsicht in deine Ergebnisse erhältst nur du persönlich nach deiner Einschreibung.
Ausführliche Informationen zum Sinn und Zweck der Sprach-Assessments und viele weitere Informationen findest du auf der Seite des ZLB - Ressort für Diagnostik und auf unserer FAQ-Seite Frage 16 .
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der UDE ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb musst du über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn du erfolgreich studieren willst.
Für die Einschreibung in ein Lehramtsstudium müssen alle Bewerber über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Bildungsinländer benötigen darüber keinen gesonderten Nachweis, ausländische Bewerber müssen vor Beginn des Studiums die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Folgende Personengruppen müssen eine gesonderte Prüfung ablegen:
- Bürger eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss.
- Bürger eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung.
Für folgende Fächer musst du zu Beginn des Bachelor- und/oder Master-Studiums verschiedene Sprachkenntnisse nachweisen:
Bachelor
Fach | Schulform | Zugangsvoraussetzungen |
---|---|---|
Englisch | G, HRGe, GyGe, BK | Englisch Sprachniveau B2 des GER1; eine weitere Fremdsprache auf Niveau A22 |
Französisch | GyGe, BK | Französisch Sprachniveau B1 des GER3 |
Spanisch | GyGe, BK | Spanisch Sprachniveau B1 des GER3 |
Türkisch | HRGe, GyGe | Türkisch Sprachniveau B2 des GER |
- 1Zur diagnostischen Feststellung des Sprachniveaus findet zu Beginn des Studiums zusätzlich ein verpflichtender Assessment-Test statt.
- 2Sofern nicht eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde.
- 3Keine Zulassungsbedingung, wird jedoch vorausgesetzt. Zur Feststellung des Sprachniveaus findet zu Beginn des Studiums ein Sprachtest statt.
Master
Fach | Schulform | Zugangsvoraussetzungen |
---|---|---|
Türkisch | HRGe, GyGe | Türkisch Sprachniveau B2 des GER1 |
Evangelische Theologie | GyGe | Graecum und Latinum oder Hebraicum |
Katholische Theologie | GyGe | Latinum, Graecum, Hebraicum2 |
Katholische Theologie | HRGe, BK | Latinum, Graecum, Hebraicum3 |
Philosophie | GyGe | Kleines Latinum oder Graecum |
- 1Der Nachweis wird erbracht durch: Türkisch als Muttersprache, Türkisch als Abiturfach, 4 Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen Sprachtest (TOEMER).
- 2Das Latinum ist für die Lehramtsoption GyGe obligatorisch. In Griechisch und Hebräisch müssen Grundkenntnisse erlangt werden. „Bei Nichtvorliegen eines Hebraicums oder Graecums werden diese Kenntnisse durch das Bestehen einer entsprechenden Prüfung am Institut für Katholische Theologie der UDE oder an einer anderen theologischen Lehrstätte nachgewiesen.“ (FPO katholische Religion Master of Education GyGe).
- 3Für die Schulformen HRGe und BK werden Kenntnisse des Lateinischen, Altgriechischen und Hebräischen vorausgesetzt. „Bei Nichtvorliegen eines Latinums oder eines anderen Nachweises von Lateinkenntnissen oder eines Hebraicums oder Graecums werden diese Kenntnisse durch das Bestehen einer entsprechenden Prüfung am Institut für Katholische Theologie der UDE oder an einer anderen theologischen Lehrstätte nachgewiesen.“ (FPO katholische Religion Master of Education HRGe und BK).
In den Fächern Englisch, Französisch, Spanisch und Geschichte muss das Latinum erst bis zur Anmeldung der Masterarbeit und nicht wie bisher bei der Aufnahme des Masterstudiums nachgewiesen werden.
Sprachnachweise können u. a. an folgender Stelle erworben werden: https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1.php
Sprachtests für Erstsemester
https://www.uni-due.de/erstsemester/sprachen.php
Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse ohne Studium einer Fremdsprache
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen.
Zusätzlicher Nachweis für das Studium einer Fremdsprache
Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein 3-monatiger Auslandsaufenthalt verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Weitere Informationen findest du im Bereich Ba-Ma A bis Z beim entsprechenden Fach.
Lehramt am Berufskolleg
Für das Lehramt am Berufskolleg (BK) ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von 12 Monaten (52 Wochen) Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil (27 Wochen) soll vor Abschluss des Studiums abgeleistet werden; die Gesamtdauer der fachpraktischen Tätigkeit ist bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen (LZV 2009 §5.6). Einschlägig förderliche Berufsausbildungen können anerkannt werden.
Vorkurse
Für einige Fächer wie Mathematik oder Physik sind über die formalen Zulassungsvoraussetzungen hinaus fachspezifische Zusatzkenntnisse notwendig. Näheres zu den Vorkurse findest du in unserem Artikel Vorkurs.
Fachspezifische Regelung für den Zugang
Für einige Fächer gelten besondere Zugangsregeln .
Rechtliche Grundlagen zum Studium
Siehe auch
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis 2016-07-15