Bachelor-Master: Gleichwertigkeitsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ist im [[ | Der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ist im Bereich [[Prüfungswesen]] zu stellen. Hier für gibt es zwei verschiedene Formulare. Sofern ein Lehramts-Bachelor-Zeugnis vorgelegt werden kann, gilt <blank text="dieses">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_mit_la_abschluss.pdf</blank> Formular und ansonsten <blank text="dieses">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_ohne_la_abschluss.pdf</blank>. Die Durchführung der Prüfung wird von den betreffenden Fakultäten verantwortet. Falls die formulierten Auflagen den Umfang von 45 [[Credit Points|LP]] überschreiten, erfolgt die [[Exmatrikulation]]. Die Kontrolle wird durch eine Rückmeldesperre sichergestellt. Hierauf wirst du bei der Einschreibung hingewiesen und musst dies durch Unterschrift bestätigen. | ||
Nach der Klärung der Auflagen melden die Prüfungs­ausschüsse diese an den Bereich [[Prüfungswesen]]. Hier wird dann sichergestellt, dass die Anmeldung zur [[Masterarbeit]] erst nach Ableistung der Auflagen möglich ist. | Nach der Klärung der Auflagen melden die Prüfungs­ausschüsse diese an den Bereich [[Prüfungswesen]]. Hier wird dann sichergestellt, dass die Anmeldung zur [[Masterarbeit]] erst nach Ableistung der Auflagen möglich ist. | ||
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Version vom 25. September 2018, 14:07 Uhr
Wenn du nach Abschluss des Bachelorstudiums an der Universität A ein Masterstudium an der Universität B aufnehmen möchtest, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass du bestimmte Studienelemente nachstudieren musst. Um die ggf. vorhandene Notwendigkeit zum Nachstudieren zu identifizieren, müssen von den entsprechenden Prüfungsausschüssen der Universität, an denen der Master studiert werden soll, die erworbenen Leistungen aus dem abgeschlossenen Bachelorstudium des alten Standorts mit den Leistungen, die perspektivisch in dem Masterstudium am neuen Standpunkt erworben werden, in Summe mit den formulierten Vorgaben aus LABG und LZV abgeglichen werden. Das passiert im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung, die pro Fach durchgeführt wird.
Der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ist im Bereich Prüfungswesen zu stellen. Hier für gibt es zwei verschiedene Formulare. Sofern ein Lehramts-Bachelor-Zeugnis vorgelegt werden kann, gilt dieses Formular und ansonsten dieses . Die Durchführung der Prüfung wird von den betreffenden Fakultäten verantwortet. Falls die formulierten Auflagen den Umfang von 45 LP überschreiten, erfolgt die Exmatrikulation. Die Kontrolle wird durch eine Rückmeldesperre sichergestellt. Hierauf wirst du bei der Einschreibung hingewiesen und musst dies durch Unterschrift bestätigen.
Nach der Klärung der Auflagen melden die Prüfungsausschüsse diese an den Bereich Prüfungswesen. Hier wird dann sichergestellt, dass die Anmeldung zur Masterarbeit erst nach Ableistung der Auflagen möglich ist.
Siehe auch
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