Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft (ZuS): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Februar 2019, 11:40 Uhr
Für weitere Informationen kannst du die rechts aufgelisteten Ansprechpartnerinnen kontaktieren. Zahlreiche Fachdidaktiken sind hierüber informiert und beteiligen sich an dieser Zusatzqualifikation.
Was musst du hierfür tun?
Voraussetzung für diese Zusatzqualifikation ist die Belegung des DaZ-Moduls. Für den Erwerb der Zusatzqualifikation benötigst du darüber hinaus noch weitere 20 CP, die sich wie folgt zusammensetzen:
- Du studierst insgesamt 14 CP im Wahlpflichtbereich. Das bedeutet, dass du im Rahmen deines regulären Studienverlaufs Wahlpflichtveranstaltungen im Bereich „Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft“ auswählst. Diese sind folgenden Bereichen zugeordnet:
A) Mehrsprachigkeit und Sprachbildung in der Praxis (mindestens 4 CP)
B) Interkulturelle Pädagogik (mindestens 3 CP)
C) Unterrichtsfach und Sprache (mindestens 3 CP)
- Zusätzlich belegst du einen vierstündigen Sprachkurs (4 CP) für den Bereich D „Sprachen der Migrantinnen und Migranten“. Du wählst eine Sprache, die du noch nicht beherrschst. Sprachen, die du in der Schule oder im regulären Studium gelernt hast sowie Familiensprachen können im Rahmen der Zusatzqualifikation nicht noch einmal erlernt werden.
- Den Abschluss des Studienschwerpunkts bildet eine 30-minütige mündliche Fachdiskussion (2 CP), die deine Abschlussprüfung darstellt.
Aus diesem Verlaufsplan wird ersichtlich, wo du dir Credit Points anrechnen lassen könntest und was du zusätzlich noch belegen musst, um die Zusatzqualifikation zu erhalten.
Anmeldung
Du meldest dich persönlich im Rahmen einer Einführungsveranstaltung zur Zusatzqualifikation an. Dort erhältst du Informationen zum Erwerb der Zusatzqualifikation, wirst in die Teilnehmerliste eingetragen und bekommst einen Belegbogen, mit dem du zu einem späteren Zeitpunkt deine absolvierten Veranstaltungen nachweist. Die Termine für die Einführungsveranstaltung findest du auf der Homepage unter Aktuelles .
Bescheinigung
Über deine Leistungen erhälst du abschließend eine Bescheinigung deiner Hochschule. Diese bekommst du vom Zentrum für Lehrerbildung ausgehändigt.
Siehe auch
Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-05-01