Bachelor-Master: Gleichwertigkeitsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ist im Bereich [[Prüfungswesen]] zu stellen. Hier für gibt es zwei verschiedene Formulare. Sofern ein Lehramts-Bachelor-Zeugnis vorgelegt werden kann, gilt <blank text="dieses">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_mit_la_abschluss.pdf</blank> Formular und ansonsten <blank text="dieses">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_ohne_la_abschluss.pdf</blank>. | Der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ist im Bereich [[Prüfungswesen]] zu stellen. Hier für gibt es zwei verschiedene Formulare. Sofern ein Lehramts-Bachelor-Zeugnis vorgelegt werden kann, gilt <blank text="dieses">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_mit_la_abschluss.pdf</blank> Formular und ansonsten <blank text="dieses">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_ohne_la_abschluss.pdf</blank>. | ||
Hast du einen lehramtsbezogenen Abschluss, füllst du den <blank text="Antrag">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_mit_la_abschluss.pdf</blank> aus und legst diesen nach deiner Einschreibung in den Master den Prüfungsausschüssen vor. Ist dein Abschluss nicht lehramtsbezogen, muss vorab die Prüfung der Gleichwertigkeit durch die zuständigen Prüfungsausschüsse erfolgen (vor der Einschreibung). Dazu füllst du den <blank text="Antrag">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_ohne_la_abschluss.pdf</blank> aus und legst diesen zusammen mit dem Bachelorzeugnis, dem Diploma Supplement und dem Transcript of Records den Prüfungsausschüssen deiner Fächer sowie der Bildungswissenschaften zwecks Prüfung der Gleichwertigkeit vor<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/master_lehramt_extern.php [Zuletzt aufgerufen am | Hast du einen lehramtsbezogenen Abschluss, füllst du den <blank text="Antrag">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_mit_la_abschluss.pdf</blank> aus und legst diesen nach deiner Einschreibung in den Master den Prüfungsausschüssen vor. Ist dein Abschluss nicht lehramtsbezogen, muss vorab die Prüfung der Gleichwertigkeit durch die zuständigen Prüfungsausschüsse erfolgen (vor der Einschreibung). Dazu füllst du den <blank text="Antrag">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_ohne_la_abschluss.pdf</blank> aus und legst diesen zusammen mit dem Bachelorzeugnis, dem Diploma Supplement und dem Transcript of Records den Prüfungsausschüssen deiner Fächer sowie der Bildungswissenschaften zwecks Prüfung der Gleichwertigkeit vor<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/master_lehramt_extern.php [Zuletzt aufgerufen am 01. Juli 2019]</ref>. | ||
Eine detaillierte Beschreibung des Vorgehens kannst du unter [[Master#Bewerbung_.2F_Einschreibung_f.C3.BCr_den_M.Ed.|Bewerbung/Einschreibung für den M.Ed.]] lesen. | Eine detaillierte Beschreibung des Vorgehens kannst du unter [[Master#Bewerbung_.2F_Einschreibung_f.C3.BCr_den_M.Ed.|Bewerbung/Einschreibung für den M.Ed.]] lesen. | ||
Die Durchführung der Prüfung wird von den betreffenden Fakultäten verantwortet. Falls die formulierten Auflagen den Umfang von 45 [[Credit Points|LP]] überschreiten, erfolgt die [[Exmatrikulation]] bzw. ist die Einschreibung in den Master nicht möglich. Die Kontrolle wird durch eine Rückmeldesperre sichergestellt. Hierauf wirst du bei der Einschreibung hingewiesen und musst dies durch Unterschrift bestätigen<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/master_lehramt_extern.php [Zuletzt aufgerufen am | Die Durchführung der Prüfung wird von den betreffenden Fakultäten verantwortet. Falls die formulierten Auflagen den Umfang von 45 [[Credit Points|LP]] überschreiten, erfolgt die [[Exmatrikulation]] bzw. ist die Einschreibung in den Master nicht möglich. Die Kontrolle wird durch eine Rückmeldesperre sichergestellt. Hierauf wirst du bei der Einschreibung hingewiesen und musst dies durch Unterschrift bestätigen<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/master_lehramt_extern.php [Zuletzt aufgerufen am 01. Juli 2019]</ref>. | ||
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Version vom 1. Juli 2019, 14:57 Uhr
Wenn du nach Abschluss des Bachelorstudiums an der Universität A ein Masterstudium an der Universität B aufnehmen möchtest, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass du bestimmte Studienelemente nachstudieren musst. Um die ggf. vorhandene Notwendigkeit zum Nachstudieren zu identifizieren, müssen von den entsprechenden Prüfungsausschüssen der Universität, an denen der Master studiert werden soll, die erworbenen Leistungen aus dem abgeschlossenen Bachelorstudium des alten Standorts mit den Leistungen, die perspektivisch in dem Masterstudium am neuen Standpunkt erworben werden, in Summe mit den formulierten Vorgaben aus LABG und LZV abgeglichen werden. Das passiert im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung, die pro Fach durchgeführt wird.
Der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ist im Bereich Prüfungswesen zu stellen. Hier für gibt es zwei verschiedene Formulare. Sofern ein Lehramts-Bachelor-Zeugnis vorgelegt werden kann, gilt dieses Formular und ansonsten dieses .
Hast du einen lehramtsbezogenen Abschluss, füllst du den Antrag aus und legst diesen nach deiner Einschreibung in den Master den Prüfungsausschüssen vor. Ist dein Abschluss nicht lehramtsbezogen, muss vorab die Prüfung der Gleichwertigkeit durch die zuständigen Prüfungsausschüsse erfolgen (vor der Einschreibung). Dazu füllst du den Antrag aus und legst diesen zusammen mit dem Bachelorzeugnis, dem Diploma Supplement und dem Transcript of Records den Prüfungsausschüssen deiner Fächer sowie der Bildungswissenschaften zwecks Prüfung der Gleichwertigkeit vor[1]. Eine detaillierte Beschreibung des Vorgehens kannst du unter Bewerbung/Einschreibung für den M.Ed. lesen.
Die Durchführung der Prüfung wird von den betreffenden Fakultäten verantwortet. Falls die formulierten Auflagen den Umfang von 45 LP überschreiten, erfolgt die Exmatrikulation bzw. ist die Einschreibung in den Master nicht möglich. Die Kontrolle wird durch eine Rückmeldesperre sichergestellt. Hierauf wirst du bei der Einschreibung hingewiesen und musst dies durch Unterschrift bestätigen[2].
Nach der Klärung der Auflagen melden die Prüfungsausschüsse diese an den Bereich Prüfungswesen. Hier wird dann sichergestellt, dass die Anmeldung zur Masterarbeit erst nach Ableistung der Auflagen möglich ist.
Beachte bitte, dass die Regelung, die es dir erlaubt, Auflagen von bis zu 45 LP nachzustudieren, nicht für das Fach Wirtschaftswissenschaft (LA BK) gilt! Für dieses Fach muss die volle Gleichwertigkeit deines Bachelor-Abschlusses festgestellt werden. Wie viele und welche LP du nachweisen musst, um die Einschlägigkeit deines Bachelorstudiums für den Master in Wirtschaftswissenschaft nachzuweisen, kannst du der Fachprüfungsordung Master Wirtschaftswissenschaft, §1, entnehmen: Prüfungsordnung Wirtschaftswissenschaft (Master) .
Siehe auch
- Informationen zum Lehramtsmaster für externe Studieninteressierte
- Bewerbung / Einschreibung für den M.Ed.
Verwandte Seiten
Quellen
- ↑ https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/master_lehramt_extern.php [Zuletzt aufgerufen am 01. Juli 2019]
- ↑ https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/master_lehramt_extern.php [Zuletzt aufgerufen am 01. Juli 2019]
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-03-25