Bachelor-Master: Auslandsaufenthalt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 40: Zeile 40:


{{Fluid}}
{{Fluid}}
[[Category:Ansprechpartner]]
[[Category:Ansprechpersonen]]
[[Category:Bachelor-Master]]
[[Category:Bachelor-Master]]
[[Category:Beratungsangebote]]
[[Category:Beratungsangebote]]
[[Category:Dokumente/Formulare]]
[[Category:Dokumente/Formulare]]
[[Category:Internationales]]
[[Category:Internationales]]

Version vom 12. Juli 2021, 13:37 Uhr


Auf der Website des ZLB findest du Informationen über coronabedingte Änderungen im Lehramtsstudium.

Allgemeine Informationen


Beachte, dass du mit der Planung deines Auslandsaufenthalts frühzeitig, aber mindestens 1,5 Jahre vor der Abreise, beginnst.

Pflichtaufenthalte im Ausland

Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst laut Lehrerausbildungs​gesetz in allen Lehrämtern einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten. Dabei ist es zwingend notwendig, dass die studierte Sprache in dem Land die Landessprache ist.

Die Fächer Englisch und Türkisch setzen diese Vorgabe gemäß LABG um; du kannst deinen Auslandsaufenthalt in bis zu drei Teilaufenthalte splitten, die du auch in der vorlesungsfreien Zeit absolvieren kannst und dabei zwischen verschiedenen Formen wie Studium, Praktikum, Sprachkurse oder Studienreisen wählen.

Die Fächer Französisch und Spanisch gehen über die Mindestanforderung hinaus und sehen das Studium eines Moduls im entsprechenden Ausland, d. h. ein Auslandssemester, vor. Alternativ hast du auch die Möglichkeit ein Auslandspraktikum zu absolvieren.

Detaillierte Informationen zu Auslandsaufenthalten in den modernen Fremdsprachen findest du auf den entsprechenden Übersichtsseiten:

Freiwillige Auslandsaufenthalte

Möchtest du das verpflichtenden Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) an einer Schule im Ausland absolvieren, findest du dazu mehr Informationen im Wiki-Artikel zum EOP.

Das verpflichtende Berufsfeldpraktikum kannst du ebenfalls im Ausland absolvieren. Für die Ableistung im Ausland sind die jeweiligen Fächer beziehungsweise Fakultäten zuständig.

Anerkennung von Auslandsaufenthalten

Für dein Studium kannst du dir auch außeruniversitäre Auslandsaufenthalte anrechnen lassen. Hierzu hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine Regelung für alle vier Fremdsprachen im BA-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt werden können:

  • Praktika während der Studienzeit; vorausgesetzt, dass diese mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind
  • Auslandsaufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
  • Erwerb der Hochschulreife im Zielland
  • zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland; wobei hier im Einzelfall zu entscheiden ist

Zur Beratung und Einschätzung, ob eine Anerkennung in deinem Fall möglich ist, kannst du dich an die Studienfachberatung in deinem Fach bzw. die Modulbeauftragten wenden.

FAQ

Für Fragen, die den Auslandsaufenthalt im Bachelorstudium betreffen, hat das ABZ ein FAQ zusammengestellt. Auf der Webseite Lehramt International findest du weitere Informationen zu Auslandsaufenthalten im Lehramtsstudium und auch Termine zu Infoveranstaltungen.

Informationen zu Stipendien und Finanzierung

Auf der Webseite Finanzierung des International Office findest du Informationen zu verschiedenen Fördermöglichkeiten der UDE wie dem ERASMUS-Programm oder PROMOS- und DUE-Mobil-Stipendien. Die Sektion Internationale Beziehungen der Geisteswissenschaften hat in ihrer Infothek Outgoings noch weitere Informationen zum Studium im Ausland für dich.

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-08-18