Akkreditierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Akkreditierung hat zum Ziel, Hochschulen, Studierenden und Arbeitgebern verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen –insbesondere Bachelor- und Masterstudiengängen– zu geben. Damit soll zugleich die nationale und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse gewährleistet werden.}}
Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung von Studiengängen. Das Lehramtsstudium muss [[LZV]]-und [[LABG]]-konform sein. Dadurch ist sichergestellt, dass der nahtlose Übergang in den [[Vorbereitungsdienst]] und in den späteren Beruf möglich ist. Akkreditierungen werden nur für einen befristeten Zeitraum ausgesprochen. Ist die Frist abgelaufen, müssen die Studiengänge reakkreditiert werden.}}
 
Die Akkreditierung von Studiengängen, die sog. '''Programmakkreditierung''' (vgl. z. B. Cluster-Akkreditierung/&#8203;Modell-Akkreditierung), erfolgt durch Akkreditierungsagenturen (siehe unten), die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz <BLANK text="Akkreditierungsrat">http://www.akkreditierungsrat.de/</BLANK>) akkreditiert worden sind.
 
{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank>http://www.hrk.de/themen/lehre/arbeitsfelder/qualitaetssicherung-und-entwicklung/akkreditierung/</blank>}}
 
 
 
 
 
Akkreditierungen werden für einen befristeten Zeitraum ausgesprochen. Ist die Frist abgelaufen, müssen die Studiengänge reakkreditiert werden.
Für eine Reakkreditierung von Studiengängen gelten dieselben „Allgemeinen Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen“ wie für erstmalige Akkreditierungen in der jeweils aktuellsten Fassung. Eine '''Reakkreditierung''' kann auch von einer anderen Agentur durchgeführt werden, als der mit der erstmaligen Akkreditierung beauftragten.
 
Die '''Systemakkreditierung''' ist eine  Alternative zur Programmakkreditierung. Gegenstand der hier ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Weitere Informationen findest du auf der Seite des <BLANK text="Akkreditierungsrates">http://www.akkreditierungsrat.de/index.php?id=9&L=0</BLANK>.
 
==Akkreditierungs&shy;agenturen==
Folgende Akkreditierungsagenturen sind berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsates an von ihnen akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master zu vergeben.
 
===Fächerübergreifende Agenturen===
*<BLANK text ="ACQUIN (Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut e.V.)">http://www.acquin.org </BLANK>
*<BLANK text ="AQA (Österreichische Qualitätssicherungsagentur)"> https://www.aq.ac.at/de/</BLANK>
*<BLANK text ="AQAS (Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen)"> http://www.aqas.de/</BLANK>
*<BLANK text ="evalag (Evaluationsagentur Baden-Württemberg)">http://www.evalag.de/dedievl/projekt01/index.php</BLANK>
*<BLANK text ="AAQ (Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung)">http://www.aaq.ch/</BLANK>
*<BLANK text ="ZEvA (Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover)">http://www.zeva.org/</BLANK>
 
===Fachspezifische Agenturen===
*<BLANK text ="AHPGS (Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.V.)">http://www.ahpgs.de </BLANK>
*<BLANK text ="AKAST (Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge)">http://www.akast.info/ </BLANK>
*<BLANK text ="ASIIN (Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften, der Mathematik und der Lehrämter)"> http://www.asiin-ev.de/pages/de/asiin-e.-v.php</BLANK>
*<BLANK text ="FIBAA (Foundation for International Business Administration Accreditation)">http://www.fibaa.org/ </BLANK>
 
==Dezernat Hochschul&shy;entwicklungs&shy;planung==
Information des Dezernats Hochschulentwicklungsplanung der UDE findest du hier: <BLANK text="Akkreditierung und Reakkreditierung, sowie Beschreibung der Verfahren">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/dez2_leitf_2_studieng_akkreditierung.pdf</BLANK>.


Es gibt verschiedene Verfahren wie die Programm- oder Systemakkreditierung. Ziel beider Verfahren ist die Gewährleistung einer hohen Qualität der Studiengänge. Die Universität Duisburg-Essen (UDE) ist [https://www.uni-due.de/zhqe/sysakk.php/''systemakkreditiert'']. Für die Lehramtsstudiengänge empfiehlt der [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterte Vorstand] des [[Zentrum für Lehrkräftebildung|Zentrums für Lehrkräftebildung]] (ZLB) dem [[Rektorat]] die Aussprache oder die Versagung der Aussprache der Reakkreditierung von Studiengängen mit Lehramtsoption unter Formulierung von Follow-up-Maßnahmen. Als Gutachter*innen fungieren die [[Vorstand_des_Zentrums_für_Lehrkräftebildung|Vorstandsmitglieder des ZLB]] - hierunter sind auch drei Lehramtsstudierende - und Vertreter*innen des [[Ministerium_für_Schule_und_Bildung|Ministeriums für Schule und Bildung]] (MSB).


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Aktuelle Version vom 11. Juli 2024, 10:31 Uhr

Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung von Studiengängen. Das Lehramtsstudium muss LZV-und LABG-konform sein. Dadurch ist sichergestellt, dass der nahtlose Übergang in den Vorbereitungsdienst und in den späteren Beruf möglich ist. Akkreditierungen werden nur für einen befristeten Zeitraum ausgesprochen. Ist die Frist abgelaufen, müssen die Studiengänge reakkreditiert werden.

Es gibt verschiedene Verfahren wie die Programm- oder Systemakkreditierung. Ziel beider Verfahren ist die Gewährleistung einer hohen Qualität der Studiengänge. Die Universität Duisburg-Essen (UDE) ist systemakkreditiert. Für die Lehramtsstudiengänge empfiehlt der erweiterte Vorstand des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) dem Rektorat die Aussprache oder die Versagung der Aussprache der Reakkreditierung von Studiengängen mit Lehramtsoption unter Formulierung von Follow-up-Maßnahmen. Als Gutachter*innen fungieren die Vorstandsmitglieder des ZLB - hierunter sind auch drei Lehramtsstudierende - und Vertreter*innen des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB). Dieser Artikel ist gültig bis 2025-01-13