Akkreditierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Akkreditierung]] von Studiengängen erfolgt durch [[Akkreditierungsagenturen]], die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz <BLANK Akkreditierungsrat>http://www.akkreditierungsrat.de/</BLANK>) akkreditiert worden sind. Die Akkreditierung stellt fest, ob das Studienangebot bestimmten Mindeststandards entspricht - man könnte sagen, es handelt sich um eine Art TÜV für Studiengänge.
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Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung von Studiengängen. Das Lehramtsstudium muss [[LZV]]-und [[LABG]]-konform sein. Dadurch ist sichergestellt, dass der nahtlose Übergang in den [[Vorbereitungsdienst]] und in den späteren Beruf möglich ist. Akkreditierungen werden nur für einen befristeten Zeitraum ausgesprochen. Ist die Frist abgelaufen, müssen die Studiengänge reakkreditiert werden.}}


Folgende sechs Akkreditierungsagenturen sind berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates an von ihnen akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister zu vergeben:
Es gibt verschiedene Verfahren wie die Programm- oder Systemakkreditierung. Ziel beider Verfahren ist die Gewährleistung einer hohen Qualität der Studiengänge. Die Universität Duisburg-Essen (UDE) ist [https://www.uni-due.de/zhqe/sysakk.php/''systemakkreditiert'']. Für die Lehramtsstudiengänge empfiehlt der [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterte Vorstand] des [[Zentrum für Lehrkräftebildung|Zentrums für Lehrkräftebildung]] (ZLB) dem [[Rektorat]] die Aussprache oder die Versagung der Aussprache der Reakkreditierung von Studiengängen mit Lehramtsoption unter Formulierung von Follow-up-Maßnahmen. Als Gutachter*innen fungieren die [[Vorstand_des_Zentrums_für_Lehrkräftebildung|Vorstandsmitglieder des ZLB]] - hierunter sind auch drei Lehramtsstudierende - und Vertreter*innen des [[Ministerium_für_Schule_und_Bildung|Ministeriums für Schule und Bildung]] (MSB).


'''Fachagenturen''':
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[[Kategorie:Definitionen]]
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[[Kategorie:Studienreform]]
 
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'''Fachübergreifende Agenturen''':
 
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<BLANK AQAS> http://www.aqas.de/</BLANK>
 
<BLANK ZEVA>http://www.zeva.uni-hannover.de </BLANK>
 
[[Kategorie:Keyword]]
[[Kategorie:Institutionen]]

Aktuelle Version vom 11. Juli 2024, 10:31 Uhr

Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung von Studiengängen. Das Lehramtsstudium muss LZV-und LABG-konform sein. Dadurch ist sichergestellt, dass der nahtlose Übergang in den Vorbereitungsdienst und in den späteren Beruf möglich ist. Akkreditierungen werden nur für einen befristeten Zeitraum ausgesprochen. Ist die Frist abgelaufen, müssen die Studiengänge reakkreditiert werden.

Es gibt verschiedene Verfahren wie die Programm- oder Systemakkreditierung. Ziel beider Verfahren ist die Gewährleistung einer hohen Qualität der Studiengänge. Die Universität Duisburg-Essen (UDE) ist systemakkreditiert. Für die Lehramtsstudiengänge empfiehlt der erweiterte Vorstand des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) dem Rektorat die Aussprache oder die Versagung der Aussprache der Reakkreditierung von Studiengängen mit Lehramtsoption unter Formulierung von Follow-up-Maßnahmen. Als Gutachter*innen fungieren die Vorstandsmitglieder des ZLB - hierunter sind auch drei Lehramtsstudierende - und Vertreter*innen des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB). Dieser Artikel ist gültig bis 2025-01-13