Bachelor-Master: Auslandsaufenthalt: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst laut [[LABG|Lehrerausbildungs​gesetz]] in allen Lehrämtern einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten. Dabei ist es zwingend notwendig, dass die studierte Sprache in dem Land die Landessprache ist. | Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst laut [[LABG|Lehrerausbildungs​gesetz]] in allen Lehrämtern einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten. Dabei ist es zwingend notwendig, dass die studierte Sprache in dem Land die Landessprache ist. | ||
Detaillierte Informationen zu Auslandsaufenthalten in den modernen Fremdsprachen findest du auf den entsprechenden Übersichtsseiten: | Detaillierte Informationen zu Auslandsaufenthalten in den modernen Fremdsprachen findest du auf den entsprechenden Übersichtsseiten: | ||
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Möchtest du das [[Ba-Ma(LABG2016):Eignungs-_und_Orientierungspraktikum|Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)]] an einer [[Ba-Ma(LABG2016):Eignungs-_und_Orientierungspraktikum#Schulsuche_im_Inland_und_Ausland|Schule im Ausland]] absolvieren, findest du dazu mehr Informationen im Wiki-Artikel zum EOP. | |||
Das [[BFP|Berufsfeldpraktikum]] kannst du ebenfalls im Ausland absolvieren. Für die Ableistung im Ausland sind die jeweiligen Fächer beziehungsweise [[Fakultäten]] zuständig. | |||
Das Praxissemester kannst du auch im Ausland, bisher in den Niederlanden, absolvieren. Wende dich für Informationen an das [mailto:pfl@uni-due.de?Subject=Praxissemester%20in%20den%20Niederlanden Praktikumsbüro] im ZLB. | |||
Möchtest du als [[Lehrkräfte_im_Ausland|Lehrkraft ins Ausland]] gehen, findest du in unserem Wiki-Artikel weitere Informationen. | |||
Du möchtest deine Sprachkenntnisse verbessern, dann melde dich zum [[Sprachtandem]] an oder besuche das [https://www.stw-edu.de/kultur/sprachcafe-cafe-lingua/ Sprachcafé Lingua] des Studierendenwerks. | |||
== | ==Anerkennung von Auslandsaufenthalten== | ||
Für dein Studium kannst du dir auch außeruniversitäre Auslandsaufenthalte anrechnen lassen. Hierzu hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/ausland/anerkennung_von_auslandsaufenthalten.pdf Regelung] für alle vier Fremdsprachen im BA-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt werden können: | |||
* Praktika während der Studienzeit; vorausgesetzt, dass diese mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind | |||
* Auslandsaufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums | |||
* Erwerb der Hochschulreife im Zielland | |||
* | * Längere Schulaufenthalte im Zielland, die zeitnah zum Studium liegen. In diesem Fall ist der Einzelfall jedoch zu prüfen. | ||
Zur Beratung und Einschätzung, ob eine Anerkennung in deinem Fall möglich ist, kannst du dich an die [[Studienfachberatung]] in deinem Fach bzw. die Modulbeauftragten wenden. | |||
== | ==FAQ== | ||
Für Fragen, die den Auslandsaufenthalt im Bachelorstudium betreffen, hat das [[ABZ]] ein [https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_bachelor_auslandsaufenthalte.php FAQ] zusammengestellt. Auf der Webseite [https://www.uni-due.de/international/outgoings_lehramt_international.php Lehramt International] findest du weitere Informationen zu Auslandsaufenthalten im Lehramtsstudium und auch Termine zu [https://www.uni-due.de/international/veranstaltungen Infoveranstaltungen]. | |||
== | ==Informationen zu Stipendien und Finanzierung== | ||
Auf der Webseite [https://www.uni-due.de/international/outgoings_finanzierung.php Finanzierung] des [[International_Office|International Office]] findest du Informationen zu verschiedenen Fördermöglichkeiten der UDE wie dem [[ERASMUS|ERASMUS-Programm]] oder [https://www.uni-due.de/international/outgoings_promos_duemobil.php PROMOS- und DUE-Mobil-Stipendien]. | |||
Die [https://imperia.uni-due.de/geisteswissenschaften/internationales/index.php Sektion Internationale Beziehungen der Geisteswissenschaften] hat in ihrer [https://imperia.uni-due.de/geisteswissenschaften/internationales/infothek.php Infothek {{Lang|en|Outgoings}}] noch weitere Informationen zum Studium im Ausland für dich. | |||
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Aktuelle Version vom 6. November 2024, 08:49 Uhr
Allgemeine Informationen
Beachte, dass du mit der Planung deines Auslandsaufenthalts frühzeitig beginnst.
Pflichtaufenthalte im Ausland
Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst laut Lehrerausbildungsgesetz in allen Lehrämtern einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten. Dabei ist es zwingend notwendig, dass die studierte Sprache in dem Land die Landessprache ist.
Detaillierte Informationen zu Auslandsaufenthalten in den modernen Fremdsprachen findest du auf den entsprechenden Übersichtsseiten:
- Auslandsaufenthalt im Fach Englisch
- Auslandsaufenthalt im Fach Französisch
- Auslandsaufenthalt im Fach Spanisch
- Auslandsaufenthalt im Fach Türkisch
Freiwillige Auslandsaufenthalte
Möchtest du das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) an einer Schule im Ausland absolvieren, findest du dazu mehr Informationen im Wiki-Artikel zum EOP.
Das Berufsfeldpraktikum kannst du ebenfalls im Ausland absolvieren. Für die Ableistung im Ausland sind die jeweiligen Fächer beziehungsweise Fakultäten zuständig.
Das Praxissemester kannst du auch im Ausland, bisher in den Niederlanden, absolvieren. Wende dich für Informationen an das Praktikumsbüro im ZLB.
Möchtest du als Lehrkraft ins Ausland gehen, findest du in unserem Wiki-Artikel weitere Informationen.
Du möchtest deine Sprachkenntnisse verbessern, dann melde dich zum Sprachtandem an oder besuche das Sprachcafé Lingua des Studierendenwerks.
Anerkennung von Auslandsaufenthalten
Für dein Studium kannst du dir auch außeruniversitäre Auslandsaufenthalte anrechnen lassen. Hierzu hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine Regelung für alle vier Fremdsprachen im BA-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt werden können:
- Praktika während der Studienzeit; vorausgesetzt, dass diese mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind
- Auslandsaufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
- Erwerb der Hochschulreife im Zielland
- Längere Schulaufenthalte im Zielland, die zeitnah zum Studium liegen. In diesem Fall ist der Einzelfall jedoch zu prüfen.
Zur Beratung und Einschätzung, ob eine Anerkennung in deinem Fall möglich ist, kannst du dich an die Studienfachberatung in deinem Fach bzw. die Modulbeauftragten wenden.
FAQ
Für Fragen, die den Auslandsaufenthalt im Bachelorstudium betreffen, hat das ABZ ein FAQ zusammengestellt. Auf der Webseite Lehramt International findest du weitere Informationen zu Auslandsaufenthalten im Lehramtsstudium und auch Termine zu Infoveranstaltungen.
Informationen zu Stipendien und Finanzierung
Auf der Webseite Finanzierung des International Office findest du Informationen zu verschiedenen Fördermöglichkeiten der UDE wie dem ERASMUS-Programm oder PROMOS- und DUE-Mobil-Stipendien. Die Sektion Internationale Beziehungen der Geisteswissenschaften hat in ihrer Infothek Outgoings noch weitere Informationen zum Studium im Ausland für dich.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-03-23