Akkreditierung: Unterschied zwischen den Versionen
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Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung von Studiengängen. Das Lehramtsstudium muss [[LZV]]-und [[LABG]]-konform sein. Dadurch ist sichergestellt, dass der nahtlose Übergang in den [[Vorbereitungsdienst]] und in den späteren Beruf möglich ist. Akkreditierungen werden nur für einen befristeten Zeitraum ausgesprochen. Ist die Frist abgelaufen, müssen die Studiengänge reakkreditiert werden.}} | |||
Es gibt verschiedene Verfahren wie die Programm- oder Systemakkreditierung. Ziel beider Verfahren ist die Gewährleistung einer hohen Qualität der Studiengänge. Die Universität Duisburg-Essen (UDE) ist [https://www.uni-due.de/zhqe/sysakk.php/''systemakkreditiert'']. Für die Lehramtsstudiengänge empfiehlt der [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterte Vorstand] des [[Zentrum für Lehrkräftebildung|Zentrums für Lehrkräftebildung]] (ZLB) dem [[Rektorat]] die Aussprache oder die Versagung der Aussprache der Reakkreditierung von Studiengängen mit Lehramtsoption unter Formulierung von Follow-up-Maßnahmen. Als Gutachter*innen fungieren die [[Vorstand_des_Zentrums_für_Lehrkräftebildung|Vorstandsmitglieder des ZLB]] - hierunter sind auch drei Lehramtsstudierende - und Vertreter*innen des [[Ministerium_für_Schule_und_Bildung|Ministeriums für Schule und Bildung]] (MSB). | |||
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Aktuelle Version vom 11. Juli 2024, 10:31 Uhr
Es gibt verschiedene Verfahren wie die Programm- oder Systemakkreditierung. Ziel beider Verfahren ist die Gewährleistung einer hohen Qualität der Studiengänge. Die Universität Duisburg-Essen (UDE) ist systemakkreditiert. Für die Lehramtsstudiengänge empfiehlt der erweiterte Vorstand des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) dem Rektorat die Aussprache oder die Versagung der Aussprache der Reakkreditierung von Studiengängen mit Lehramtsoption unter Formulierung von Follow-up-Maßnahmen. Als Gutachter*innen fungieren die Vorstandsmitglieder des ZLB - hierunter sind auch drei Lehramtsstudierende - und Vertreter*innen des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB). Dieser Artikel ist gültig bis 2025-01-13