Spanisch: Unterschied zwischen den Versionen
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[https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016#gemeinsame_po_ba Gemeinsame Prüfungsordnungen (Bachelor)] und spezifische [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016#fachpruefungsordnungen_ba Fachprüfungsordnungen (Bachelor)] sowie [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016#gemeinsame_po_ma gemeinsame Prüfungsordnungen (Master)] und spezifische [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016#fachpruefungsordnungen_ma Fachprüfungsordnungen (Master)] für die verschiedenen Studiengänge und [[Fächer]] im Lehramt finden sich auf der täglich aktualisierten Liste [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen] des ZLB. | [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016#gemeinsame_po_ba Gemeinsame Prüfungsordnungen (Bachelor)] und spezifische [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016#fachpruefungsordnungen_ba Fachprüfungsordnungen (Bachelor)] sowie [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016#gemeinsame_po_ma gemeinsame Prüfungsordnungen (Master)] und spezifische [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016#fachpruefungsordnungen_ma Fachprüfungsordnungen (Master)] für die verschiedenen Studiengänge und [[Fächer]] im Lehramt finden sich auf der täglich aktualisierten Liste [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen] des ZLB. | ||
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Zugangsvoraussetzung für das [[Fächer|Studienfach]] Spanisch sind [[Sprachkenntnisse|Spanischsprachkenntnisse]] auf dem Niveau B1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GeR) mit Anteilen der Kompetenzstufe B2 vor allem in den rezeptiven Bereichen (dies entspricht etwa dem Niveau des DEL oder 300 Unterrichtsstunden). Der Nachweis erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an einem für alle Studierenden obligatorischen schriftlichen Spracheingangstest. Ohne Vorliegen dieses Nachweises können die Veranstaltungen der [[Modul]]e Sprachpraxis A, B und C sowie die Veranstaltungen der Module Literatur- und Sprachwissenschaft nicht besucht und keine [[Prüfung]]en für die entsprechenden Veranstaltungen abgelegt werden. Der Nachweis muss bei der [[Einschreibung]], spätestens aber bei der Teilnahme an den Veranstaltungen der Module Sprachpraxis, Literatur- und Sprachwissenschaft vorgelegt werden. | Zugangsvoraussetzung für das [[Fächer|Studienfach]] Spanisch sind [[Sprachkenntnisse|Spanischsprachkenntnisse]] auf dem Niveau B1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GeR) mit Anteilen der Kompetenzstufe B2 vor allem in den rezeptiven Bereichen (dies entspricht etwa dem Niveau des DEL oder 300 Unterrichtsstunden). Der Nachweis erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an einem für alle Studierenden obligatorischen schriftlichen [https://www.uni-due.de/romanistik/sprachtests.php Spracheingangstest]. Ohne Vorliegen dieses Nachweises können die Veranstaltungen der [[Modul]]e Sprachpraxis A, B und C sowie die Veranstaltungen der Module Literatur- und Sprachwissenschaft nicht besucht und keine [[Prüfung]]en für die entsprechenden Veranstaltungen abgelegt werden. Der Nachweis muss bei der [[Einschreibung]], spätestens aber bei der Teilnahme an den Veranstaltungen der Module Sprachpraxis, Literatur- und Sprachwissenschaft vorgelegt werden. | ||
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Aktuelle Version vom 10. Juli 2024, 17:13 Uhr
Studienfachberatung
Falls du noch Fragen hast, die dir das LehramtsWiki möglicherweise nicht beantworten kann, wende dich gerne an die Fachberatung Spanisch.
Internetauftritte
Prüfungsordnungen
Gemeinsame Prüfungsordnungen (Bachelor) und spezifische Fachprüfungsordnungen (Bachelor) sowie gemeinsame Prüfungsordnungen (Master) und spezifische Fachprüfungsordnungen (Master) für die verschiedenen Studiengänge und Fächer im Lehramt finden sich auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen des ZLB.
Sprachtest
Zugangsvoraussetzung für das Studienfach Spanisch sind Spanischsprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GeR) mit Anteilen der Kompetenzstufe B2 vor allem in den rezeptiven Bereichen (dies entspricht etwa dem Niveau des DEL oder 300 Unterrichtsstunden). Der Nachweis erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an einem für alle Studierenden obligatorischen schriftlichen Spracheingangstest. Ohne Vorliegen dieses Nachweises können die Veranstaltungen der Module Sprachpraxis A, B und C sowie die Veranstaltungen der Module Literatur- und Sprachwissenschaft nicht besucht und keine Prüfungen für die entsprechenden Veranstaltungen abgelegt werden. Der Nachweis muss bei der Einschreibung, spätestens aber bei der Teilnahme an den Veranstaltungen der Module Sprachpraxis, Literatur- und Sprachwissenschaft vorgelegt werden.
Bei weiteren Fragen oder Beratungsbedarf wende dich bitte an die Kustodin Susanne Moerters: susanne.moerters@uni-due.de, Raum R12 S03 H02, Tel. 0201 183-2094
Alle weiteren Informationen findest du in unserem Artikel Voraussetzungen.
Aktuelle Informationen für Erstsemester
Hier sind aktuelle Informationen für Erstsemester zu finden, u. a. die Übersichten der jeweiligen Lehramtsstudiengänge.
Auslandsaufenthalt
Das Bachelorstudium im Fach Spanisch umfasst einen Auslandsaufenthalt. Die Fakultät für Romanistik bietet dazu eine Vielzahl an Austauschprogrammen und Kooperationen mit anderen Universitäten. Weitere Informationen und wichtige Hinweise zu diesem Thema findest du auf der Institutsseite und auf der Seite Auslandsaufenthalt hier im Wiki.
Modulhandbücher
Die Modulhandbücher und andere wichtige Dokumente können unter folgenden Links eingesehen werden:
Studienverlaufspläne
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-01-08