Bachelor-Master: Voraussetzungen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Voraussetzung'''  für ein Lehramtsstudium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.
== Zugangsvoraussetzungen ==
'''Voraussetzung'''  für ein Lehramtsstudium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Nähere Informationen findest Du auf der Seite [[Studium ohne Abitur]]




'''Einschreibung und Zulassung'''
== Einschreibung und Zulassung==


Hier finden Sie weitere Informationen:  
Hier findest Du weitere Informationen:  
:* zum NC vom <BLANK Text="Studierendensekretariat">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/ermittlung_nc.shtml</BLANK> und über die <BLANK Text="Ergebnisse der letzten Semester">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/nc_verfahrensergebnisse.shtml</BLANK>
:* zum NC vom <BLANK Text="Studierendensekretariat">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/ermittlung_nc.shtml</BLANK> und über die <BLANK Text="Ergebnisse der letzten Semester">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/nc_verfahrensergebnisse.shtml</BLANK>
:* zur [[Einschreibung]]  
:* zur [[Einschreibung]]  
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:* und <BLANK Text="Zulassungsbeschränkungen">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/studienplatzangebot.shtml</BLANK> in den Lehramtsstudiengängen der nächsten Semester
:* und <BLANK Text="Zulassungsbeschränkungen">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/studienplatzangebot.shtml</BLANK> in den Lehramtsstudiengängen der nächsten Semester


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'''Rechtliche Grundlage'''
== Rechtliche Grundlagen zum Studium ==
*<blank text="Lehramtszugangsverordnung (LZV 2009)">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LZV_Stand09_06__2_.pdf</blank>
*<blank text="Lehramtszugangsverordnung (LZV 2009)">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LZV_Stand09_06__2_.pdf</blank>
*<blank text="Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2009)">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LABG__Fassung_12_05_2009.pdf</blank>
*<blank text="Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2009)">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LABG__Fassung_12_05_2009.pdf</blank>
==Eignungsprüfung==
Eine Eignungsprüfung ist erforderlich in den Fächern '''Kunst''', '''Musik''' und '''Sport''': <br>Detaillierte Informationen im Artikel [[Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge]]
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== Sprachkenntnisse ==
'''Sprachkenntnisse'''<br>
Die Lehrsprache an der [[UDE]]  ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb musst Du über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Du erfolgreich studieren willst. <br>
Die Lehrsprache an der [[UDE]]  ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die '''"[[Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)]]" '''(DSH 2-Niveau) bestehen.
*Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
*Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
*Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
*Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
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'''Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse'''<br>
== Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse ohne Studium einer Fremdsprache ==
*Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen (Quelle:  http://www.uni-due.de/studienangebote/lehramt_hrg_bachelor.shtml):<br>
'''Englisch''': Sprachkenntnisse in Englisch erforderlich. Die Sprachkenntnisse müssen durch Vorlage des Abiturzeugnisses bei der Einschreibung nachgewiesen werden <br>
'''Türkisch''': Sprachkenntnisse in Türkisch erforderlich. Der Nachweis wird erbracht durch: Türkisch als Muttersprache, Türkisch als Abiturfach, 4 Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen Sprachtest (TOEMER)<br>


'''Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen'''
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen
 
==Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse für das Studium einer Fremdsprache ==
 
'''Englisch''': <br>
Sprachkenntnisse in Englisch erforderlich. Die Sprachkenntnisse müssen durch Vorlage des Abiturzeugnisses bei der Einschreibung nachgewiesen werden <br>
'''Türkisch''': <br>
Sprachkenntnisse in Türkisch erforderlich. Der Nachweis wird erbracht durch: Türkisch als Muttersprache, Türkisch als Abiturfach, 4 Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen Sprachtest (TOEMER)<br>
 
== Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen==
Die erforderlichen fachwissenschaftlichen Kompetenzen für das Lehramt GyGe beruhen in bestimmten Fächern auf weiter gehenden Sprachkenntnissen entsprechend der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (Quelle: Lehramtszugangsverordnung – LZV vom 18. Juni 2009):
Die erforderlichen fachwissenschaftlichen Kompetenzen für das Lehramt GyGe beruhen in bestimmten Fächern auf weiter gehenden Sprachkenntnissen entsprechend der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (Quelle: Lehramtszugangsverordnung – LZV vom 18. Juni 2009):
* in den Fächern '''Englisch''', '''Französisch''', '''Geschichte''', '''Italienisch''', '''Katholische Religionslehre''' und '''Spanisch''' auf Kenntnissen in Latein (Latinum),
* in den Fächern '''Englisch''', '''Französisch''', '''Geschichte''', '''Italienisch''', '''Katholische Religionslehre''' und '''Spanisch''' auf Kenntnissen in Latein (Latinum),
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Weitere Informationen findest Du im <blank text="Bereich A bis Z (Ba-Ma)">http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Spezial:BA_MA_AbisZ</blank> beim entsprechenden Fach.
Weitere Informationen findest Du im <blank text="Bereich A bis Z (Ba-Ma)">http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Spezial:BA_MA_AbisZ</blank> beim entsprechenden Fach.
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'''Eignungsprüfung''' <br>
Eine Eignungsprüfung ist erforderlich in den Fächern '''Kunst''', '''Musik''' und '''Sport''': Detaillierte Informationen im Artikel [[Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge]]
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'''Lehramt am Berufskolleg'''<br>
 
== Lehramt am Berufskolleg ==
Für das Lehramt am Berufskolleg (BK) ist eine einschlägige '''fachpraktische Tätigkeit''' von 12 Monaten (52 Wochen) Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil (27 Wochen) soll vor Abschluss des Studiums abgeleistet werden; die Gesamtdauer der fachpraktischen Tätigkeit ist bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen ([[LZV]] 2009 §5.6). Einschlägig förderliche Berufsausbildungen können anerkannt werden.
Für das Lehramt am Berufskolleg (BK) ist eine einschlägige '''fachpraktische Tätigkeit''' von 12 Monaten (52 Wochen) Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil (27 Wochen) soll vor Abschluss des Studiums abgeleistet werden; die Gesamtdauer der fachpraktischen Tätigkeit ist bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen ([[LZV]] 2009 §5.6). Einschlägig förderliche Berufsausbildungen können anerkannt werden.
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'''Lehramt einer modernen Fremdsprache'''<br>
== Lehramt einer modernen Fremdsprache ==
Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein 3-monatiger '''Auslandsaufenthalt''' verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Weitere Informationen findest Du im <blank text="Bereich A bis Z (Ba-Ma)">http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Spezial:BA_MA_AbisZ</blank> beim entsprechenden Fach.<br>
Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein 3-monatiger '''Auslandsaufenthalt''' verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Weitere Informationen findest Du im <blank text="Bereich A bis Z (Ba-Ma)">http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Spezial:BA_MA_AbisZ</blank> beim entsprechenden Fach.<br>


'''Vorkurse'''<br>
== Vorkurse ==
Für einige Fächer wie '''Mathematik''' oder '''Physik'''  sind über die formalen Zulassungsvoraussetzungen hinaus fachspezifische Zusatzkenntnisse notwendig. Sie können in [[ Vorkurs|Vorkursen]] erworben werden.
Für einige Fächer wie '''Mathematik''' oder '''Physik'''  sind über die formalen Zulassungsvoraussetzungen hinaus fachspezifische Zusatzkenntnisse notwendig.  
Näheres zu den Vorkurse findest Du in unserem Artikel [[Vorkurs]]


'''Fachspezifische Regelung für den Zugang'''<br>
== Fachspezifische Regelung für den Zugang ==
Für einige Fächer gelten besondere <blank text="Zugangsregeln">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2012/vbl_2012_67.pdf</blank>.
Für einige Fächer gelten besondere <blank text="Zugangsregeln">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2012/vbl_2012_67.pdf</blank>.

Version vom 7. August 2012, 13:05 Uhr

Abschluss Bachelor-Master

Dieser Artikel bezieht sich auf den Studiengang mit Abschluss Bachelor-Master.


Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für ein Lehramtsstudium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Nähere Informationen findest Du auf der Seite Studium ohne Abitur


Einschreibung und Zulassung

Hier findest Du weitere Informationen:


Rechtliche Grundlagen zum Studium

Eignungsprüfung

Eine Eignungsprüfung ist erforderlich in den Fächern Kunst, Musik und Sport:
Detaillierte Informationen im Artikel Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge

Sprachkenntnisse

Die Lehrsprache an der UDE ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb musst Du über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Du erfolgreich studieren willst.
Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)" (DSH 2-Niveau) bestehen.

  • Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
  • Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
  • Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.

Informationen des Akademischen Auslandsamtes (International Office) 


Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse ohne Studium einer Fremdsprache

Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen

Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse für das Studium einer Fremdsprache

Englisch:
Sprachkenntnisse in Englisch erforderlich. Die Sprachkenntnisse müssen durch Vorlage des Abiturzeugnisses bei der Einschreibung nachgewiesen werden
Türkisch:
Sprachkenntnisse in Türkisch erforderlich. Der Nachweis wird erbracht durch: Türkisch als Muttersprache, Türkisch als Abiturfach, 4 Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen Sprachtest (TOEMER)

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

Die erforderlichen fachwissenschaftlichen Kompetenzen für das Lehramt GyGe beruhen in bestimmten Fächern auf weiter gehenden Sprachkenntnissen entsprechend der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (Quelle: Lehramtszugangsverordnung – LZV vom 18. Juni 2009):

  • in den Fächern Englisch, Französisch, Geschichte, Italienisch, Katholische Religionslehre und Spanisch auf Kenntnissen in Latein (Latinum),
  • im Fach Philosophie/Praktische Philosophie auf Kenntnissen in Latein oder Griechisch (Latinum oder Graecum),
  • in den Fächern Latein und Griechisch auf Kenntnissen in Latein und Griechisch (Latinum und Graecum)
  • im Fach Evangelische Religionslehre auf Kenntnissen in Griechisch (Graecum) sowie auf Kenntnissen in Latein oder Hebräisch (Latinum oder Hebraicum).
  • für das Fach Katholische Religionslehre sind Kenntnisse in Griechisch und Hebräisch erwünscht.

Weitere Informationen findest Du im Bereich A bis Z (Ba-Ma)  beim entsprechenden Fach.


Lehramt am Berufskolleg

Für das Lehramt am Berufskolleg (BK) ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von 12 Monaten (52 Wochen) Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil (27 Wochen) soll vor Abschluss des Studiums abgeleistet werden; die Gesamtdauer der fachpraktischen Tätigkeit ist bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen (LZV 2009 §5.6). Einschlägig förderliche Berufsausbildungen können anerkannt werden.

Lehramt einer modernen Fremdsprache

Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein 3-monatiger Auslandsaufenthalt verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Weitere Informationen findest Du im Bereich A bis Z (Ba-Ma)  beim entsprechenden Fach.

Vorkurse

Für einige Fächer wie Mathematik oder Physik sind über die formalen Zulassungsvoraussetzungen hinaus fachspezifische Zusatzkenntnisse notwendig. Näheres zu den Vorkurse findest Du in unserem Artikel Vorkurs

Fachspezifische Regelung für den Zugang

Für einige Fächer gelten besondere Zugangsregeln .


Quellen:
http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Lehramtsstudium/index.html
http://www.uni-due.de/studienangebote/lehramt_hrg_bachelor.shtml