Bachelor-Master: Voraussetzungen: Unterschied zwischen den Versionen
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== Einschreibung und Zulassung== | == Einschreibung und Zulassung== | ||
Hier findest du weitere Informationen: | Hier findest du weitere Informationen: | ||
* zum NC vom <BLANK Text="Studierendensekretariat">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/ermittlung_nc.shtml</BLANK> und über die <BLANK Text="Ergebnisse der letzten Semester">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/nc_verfahrensergebnisse.shtml</BLANK> | |||
* zur [[Einschreibung]] | |||
* zu möglichen [[Fächerkombinationen]] | |||
* und <BLANK Text="Zulassungsbeschränkungen">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/studienplatzangebot.shtml</BLANK> in den Lehramtsstudiengängen der nächsten Semester. | |||
== Eignungsprüfung == | == Eignungsprüfung == | ||
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== Sprachkenntnisse == | == Sprachkenntnisse == | ||
Die Lehrsprache an der [[UDE]] | Die Lehrsprache an der [[UDE]] ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb musst du über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn du erfolgreich studieren willst. | ||
Für die Einschreibung in ein Lehramtsstudium müssen alle Bewerber über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Bildungsinländer benötigen darüber keinen gesonderten Nachweis, ausländische Bewerber müssen vor Beginn des Studiums die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. | Für die Einschreibung in ein Lehramtsstudium müssen alle Bewerber über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Bildungsinländer benötigen darüber keinen gesonderten Nachweis, ausländische Bewerber müssen vor Beginn des Studiums die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. | ||
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:<sup>1</sup> Zur diagnostischen Feststellung des Sprachniveaus findet zu Beginn des Studiums zusätzlich ein verpflichtender Assessment-Test statt. | :<sup>1</sup>Zur diagnostischen Feststellung des Sprachniveaus findet zu Beginn des Studiums zusätzlich ein verpflichtender Assessment-Test statt. | ||
:<sup>2</sup> Sofern nicht eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde. | :<sup>2</sup>Sofern nicht eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde. | ||
:<sup>3</sup> Keine Zulassungsbedingung, wird jedoch vorausgesetzt. Zur Feststellung des Sprachniveaus findet zu Beginn des Studiums ein Sprachtest statt.}} | :<sup>3</sup>Keine Zulassungsbedingung, wird jedoch vorausgesetzt. Zur Feststellung des Sprachniveaus findet zu Beginn des Studiums ein Sprachtest statt.}} | ||
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:<sup>1</sup> Der Nachweis wird erbracht durch: Türkisch als Muttersprache, Türkisch als Abiturfach, 4 Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen Sprachtest (TOEMER). | :<sup>1</sup>Der Nachweis wird erbracht durch: Türkisch als Muttersprache, Türkisch als Abiturfach, 4 Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen Sprachtest (TOEMER). | ||
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:<sup>3</sup> Für die Schulformen | :<sup>3</sup>Für die Schulformen {{AbkHRGe}} und {{AbkBK}} werden Kenntnisse des Lateinischen, Altgriechischen und Hebräischen vorausgesetzt. „Bei Nichtvorliegen eines Latinums oder eines anderen Nachweises von Lateinkenntnissen oder eines Hebraicums oder Graecums werden diese Kenntnisse durch das Bestehen einer entsprechenden Prüfung am Institut für Katholische Theologie der UDE oder an einer anderen theologischen Lehrstätte nachgewiesen.“ (FPO katholische Religion Master of Education HRGe und BK).}} | ||
Sprachnachweise können u. a. an folgender Stelle erworben werden: <blank>https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1.php</blank> | Sprachnachweise können u. a. an folgender Stelle erworben werden: <blank>https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1.php</blank> | ||
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*<blank text="Lehramtszugangsverordnung (LZV 2009)">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Studium/Regelungen-Lehramtsstudium/LZV180609.pdf</blank> | *<blank text="Lehramtszugangsverordnung (LZV 2009)">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Studium/Regelungen-Lehramtsstudium/LZV180609.pdf</blank> | ||
*<blank text="Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2009)">http://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/lehrerbildung/downloads/praxisphasen/labg2009_hp.pdf</blank> | *<blank text="Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2009)">http://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/lehrerbildung/downloads/praxisphasen/labg2009_hp.pdf</blank> | ||
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[[Kategorie:Bachelor-Master]] | [[Kategorie:Bachelor-Master]] | ||
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Version vom 19. Januar 2015, 11:18 Uhr
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für ein Lehramtsstudium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Nähere Informationen findest du auf der Seite Studium ohne Abitur.
Einschreibung und Zulassung
Hier findest du weitere Informationen:
- zum NC vom Studierendensekretariat und über die Ergebnisse der letzten Semester
- zur Einschreibung
- zu möglichen Fächerkombinationen
- und Zulassungsbeschränkungen in den Lehramtsstudiengängen der nächsten Semester.
Eignungsprüfung
Eine Eignungsprüfung ist erforderlich in den Fächern Kunst, Musik und Sport. Detaillierte Informationen findest du im Artikel Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der UDE ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb musst du über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn du erfolgreich studieren willst.
Für die Einschreibung in ein Lehramtsstudium müssen alle Bewerber über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Bildungsinländer benötigen darüber keinen gesonderten Nachweis, ausländische Bewerber müssen vor Beginn des Studiums die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Folgende Personengruppen müssen eine gesonderte Prüfung ablegen:
- Bürger eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss.
- Bürger eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung.
Für folgende Fächer musst du zu Beginn des Bachelor- und/oder Master-Studiums verschiedene Sprachkenntnisse nachweisen:
Bachelor
Fach | Schulform | Zugangsvoraussetzungen |
---|---|---|
Englisch | G, HRGe, GyGe, BK | Englisch Sprachniveau B2 des GER1; eine weitere Fremdsprache auf Niveau A22 |
Französisch | GyGe, BK | Französisch Sprachniveau B1 des GER3 |
Spanisch | GyGe, BK | Spanisch Sprachniveau B1 des GER3 |
Türkisch | HRGe, GyGe | Türkisch Sprachniveau B2 des GER |
- 1Zur diagnostischen Feststellung des Sprachniveaus findet zu Beginn des Studiums zusätzlich ein verpflichtender Assessment-Test statt.
- 2Sofern nicht eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde.
- 3Keine Zulassungsbedingung, wird jedoch vorausgesetzt. Zur Feststellung des Sprachniveaus findet zu Beginn des Studiums ein Sprachtest statt.
Master
Fach | Schulform | Zugangsvoraussetzungen |
---|---|---|
Englisch | G, HRGe, GyGe, BK | Latinum |
Französisch | GyGe | Latinum |
Spanisch | GyGe | Latinum |
Türkisch | HRGe, GyGe | Türkisch Sprachniveau B2 des GER1 |
Evangelische Theologie | GyGe | Graecum und Latinum oder Hebraicum |
Katholische Theologie | GyGe | Latinum, Graecum, Hebraicum2 |
Katholische Theologie | HRGe, BK | Latinum, Graecum, Hebraicum3 |
Philosophie | GyGe | Latinum oder Graecum |
Geschichte | GyGe | Latinum |
- 1Der Nachweis wird erbracht durch: Türkisch als Muttersprache, Türkisch als Abiturfach, 4 Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen Sprachtest (TOEMER).
- 2Das Latinum ist für die Lehramtsoption GyGe obligatorisch. In Griechisch und Hebräisch müssen Grundkenntnisse erlangt werden. „Bei Nichtvorliegen eines Hebraicums oder Graecums werden diese Kenntnisse durch das Bestehen einer entsprechenden Prüfung am Institut für Katholische Theologie der UDE oder an einer anderen theologischen Lehrstätte nachgewiesen.“ (FPO katholische Religion Master of Education GyGe).
- 3Für die Schulformen HRGe und BK werden Kenntnisse des Lateinischen, Altgriechischen und Hebräischen vorausgesetzt. „Bei Nichtvorliegen eines Latinums oder eines anderen Nachweises von Lateinkenntnissen oder eines Hebraicums oder Graecums werden diese Kenntnisse durch das Bestehen einer entsprechenden Prüfung am Institut für Katholische Theologie der UDE oder an einer anderen theologischen Lehrstätte nachgewiesen.“ (FPO katholische Religion Master of Education HRGe und BK).
Sprachnachweise können u. a. an folgender Stelle erworben werden: https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1.php
Sprachtests für Erstsemester
https://www.uni-due.de/erstsemester/sprachen.php
Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse ohne Studium einer Fremdsprache
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen.
Zusätzlicher Nachweis für das Studium einer Fremdsprache
Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein 3-monatiger Auslandsaufenthalt verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Weitere Informationen findest du im Bereich Ba-Ma A bis Z beim entsprechenden Fach.
Lehramt am Berufskolleg
Für das Lehramt am Berufskolleg (BK) ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von 12 Monaten (52 Wochen) Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil (27 Wochen) soll vor Abschluss des Studiums abgeleistet werden; die Gesamtdauer der fachpraktischen Tätigkeit ist bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen (LZV 2009 §5.6). Einschlägig förderliche Berufsausbildungen können anerkannt werden.
Vorkurse
Für einige Fächer wie Mathematik oder Physik sind über die formalen Zulassungsvoraussetzungen hinaus fachspezifische Zusatzkenntnisse notwendig. Näheres zu den Vorkurse findest du in unserem Artikel Vorkurs.
Fachspezifische Regelung für den Zugang
Für einige Fächer gelten besondere Zugangsregeln .
Rechtliche Grundlagen zum Studium
Siehe auch
- http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/index.html
- http://www.uni-due.de/studienangebote/lehramt_hrg_bachelor.shtml
Verwandte Seiten
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