Bachelor-Master: Voraussetzungen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Rechtliche Grundlagen zum Studium ==
== Rechtliche Grundlagen zum Studium ==
*[[Prüfungsordnungen]]
*[[Bachelor-Master:Gemeinsame_Prüfungsordnungen_(GPO)|Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO)]]
*[[Bachelor-Master:Fachprüfungsordnungen_(FPO)|Fachprüfungsordnungen (FPO)]]
*<blank text="Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=12764&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Lehrerausbildungsgesetz#det363470</blank>
*<blank text="Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=12764&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Lehrerausbildungsgesetz#det363470</blank>
*<blank text="Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2009)">http://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/lehrerbildung/downloads/praxisphasen/labg2009_hp.pdf</blank> (ALT)
*<blank text="Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2009)">http://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/lehrerbildung/downloads/praxisphasen/labg2009_hp.pdf</blank> (ALT)

Version vom 8. November 2018, 09:57 Uhr


Zugangs­voraussetzungen

Voraussetzung für ein Lehramtsstudium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Nähere Informationen findest du auf der Seite Studium ohne Abitur. Schau auch in die FAQ Studienvoraussetzungen zum Thema: Schulabschluss .

Einschreibung und Zulassung

Hier findest du weitere Informationen:

Eignungsprüfung

Eine Eignungsprüfung ist erforderlich in den Fächern Kunst, Musik und Sport. Detaillierte Informationen findest du im Artikel Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge.

Sprachassessment: Sprach­kompetenz angehender Lehramts­studierender (SkaLa)

Seit Mai 2015 bietet das Zentrum für Lehrerbildung ein Sprachassessment für alle zukünftigen Lehramtsstudierenden an, diese ist in der Einschreibungsordnung  verankert. Das Assessment – genannt SkaLa (Sprachkompetenz angehender Lehramtsstudierender) sichert bereits frühzeitig eine Rückmeldung zu deinen sprachlichen Fähigkeiten. Zudem erhälst du Zugang zu Beratungs- und Förderangeboten , sofern dies auf Grundlage deiner Ergebnisse sinnvoll erscheint. Die Teilnahme an den Sprach-Assessments ist Pflicht vor der Einschreibung, nicht aber das Bestehen. Einen Teilnahmebeleg kannst du dir nach Bearbeitung aller Aufgaben ausdrucken und den Unterlagen, die du bei deiner Einschreibung vorlegen musst, hinzufügen. Die Bescheinigung dient lediglich als Teilnahmenachweis und enthält keinerlei Ergebnisdaten. Eine Rückmeldung zu deinen Leistungen und Einsicht in deine Ergebnisse erhältst nur du persönlich nach deiner Einschreibung.

Ausführliche Informationen zum Sinn und Zweck der Sprach-Assessments und viele weitere Informationen findest du auf der Seite des ZLB - Ressort für Diagnostik  und auf unserer FAQ-Seite Frage 15 .

Sprachkenntnisse: alle Fächer/alle Lehrämter

Sprachkenntnisse Deutsch

Die Lehrsprache an der UDE ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb musst du über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn du erfolgreich studieren willst.

Für die Einschreibung in ein Lehramtsstudium müssen alle Bewerberinnen und Bewerber über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Bildungsinländer benötigen darüber keinen gesonderten Nachweis, ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen vor Beginn des Studiums die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.

Folgende Personengruppen müssen eine gesonderte Prüfung ablegen:

  • Bürgerinnen und Bürger eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss.
  • Bürgerinnen und Bürger eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung.

Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der UDE und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen findest du hier: Allgemeine Informationen zur DSH .

Fremdsprachliche Kenntnisse

Wenn du Lehramt studierst, musst du, unabhängig von deinen gewählten Fächern und deiner Schulform, in jedem Fall folgende Sprachkenntnisse zum Vorbereitungsdienst nachweisen[1]:

  • Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (Nachweis: normalerweise durch dein Abiturzeugnis[2])

Hierbei beachte bitte:

  • Wenn Deutsch nicht deine Erst­sprache ist, du aber dein Abitur in deutscher Sprache erworben hast, musst du nur Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachweisen.
  • Wenn du mit der fach­gebundenen Hochschulreife des Berufskollegs nur eine Fremdsprache nachweisen kannst, musst du während deines Studiums eine zweite Fremdsprache erwerben und diese bis zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst nachweisen.
  • Wenn du für das Lehramt an Berufskollegs mit beruflicher Fachrichtung studierst, musst du nur Kenntnisse in einer Fremdsprache bis zum Vorbereitungsdienst nachweisen[3].

Sprachanforderungen: Studium moderne Fremdsprachen

Für das Studium von modernen Fremd­sprachen sind fremd­sprachliche Kenntnisse erforderlich, die du entweder bereits bei der Einschreibung zum Bachelor oder Master oder während deines Studiums als Voraussetzung für den Besuch von Lehrveranstaltungen oder zur Prüfungsanmeldung nachweisen musst.

Für folgende Fächer musst du Sprachkenntnisse nachweisen:

Englisch

Im Fach Englisch musst du folgende Sprachkenntnisse nachweisen:

  • Englischkenntnisse auf B2-Niveau des GER brauchst du für deine Einschreibung in den Bachelor (Nachweis: normalerweise durch dein Abiturzeugnis[4])[5],
  • Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache auf A2-Niveau des GER brauchst du bis Ende des 4. Fachsemesters im Bachelor; spätestens jedoch zur Anmeldung deiner Bachelorarbeit[6][7].

Zu Beginn deines Bachelor-Studiums findet außerdem ein Sprachtest (Assessment-Test) zur Feststellung deines Sprachniveaus statt. Der Sprachtest ist:

  • verpflichtend für alle Studienanfängerinnen und Studienanfänger (auch Muttersprachler) und kann nicht durch andere Nachweise oder zuvor erbrachte Leistungen (TOEFL-Test, etc.) ersetzt werden[8].
  • keine Zugangsvoraussetzung für den Bachelor, aber du musst den Assessment-Test für die Zulassung zur Modulprüfung in den Modulen B/Ba: General Language Practice bzw. Introductory Module SP1: Introduction to Language Practice (ab WS 2018/19) bestanden haben. Bestanden bedeutet, dass du im Test mindestens 50 % erreichen musst[9].

Weitere Informationen zum Assessment-Test in Englisch findest du auf den Seiten des Department of Anglophone Studies (Institut für Anglophone Studien): Assessment Test . Bei Fragen kannst du dich an die Fachberatung wenden: Hilfe und Beratung - General Counselling .

Französisch

Im Fach Französisch werden Kenntnisse auf der Niveaustufe B1 des Europäischen Referenzrahmens vorausgesetzt, sie sind jedoch keine Einschreibevoraussetzung. Die Niveaustufe B1 entspricht einem Grund- oder Leistungskurs auf Abiturniveau.

Zur Feststellung deines Sprachniveaus nimmst du zu Beginn deines Studiums an einem verpflichtenden Sprachtest teil, der dir ermöglicht, bestimmte Veranstaltungen (Modul Sprachpraxis A) zu besuchen und Prüfungen abzulegen.

Wenn du das Sprachniveau noch nicht erreicht hast, kannst du am Institut für Optionale Studien (IOS) kostenlos Kurse besuchen: Sprachkurse (E1) . Ansprechpartnerin für Sprachkurse des IOS ist die Bereichsleitung Sprachkurse, Frau Melanie Goggin (IOS: Kontakt und Sprechzeiten )[10].

Weitere Informationen findest du:

Spanisch

Im Fach Spanisch werden Kenntnisse auf der Niveaustufe B1 des Europäischen Referenzrahmens vorausgesetzt, sie sind jedoch keine Einschreibevoraussetzung. Die Niveaustufe B1 entspricht einem Grund- oder Leistungskurs auf Abiturniveau.

Zur Feststellung deines Sprachniveaus nimmst du zu Beginn deines Studiums an einem verpflichtenden Sprachtest statt, der dir ermöglicht, bestimmte Veranstaltungen (Modul Sprachpraxis A) zu besuchen und Prüfungen abzulegen. Du hast auch die Möglichkeit, deine Sprachkenntnisse mit einem DELE- Zertifikat nachzuweisen, das die Niveaustufe B1 dokumentiert und nicht älter als 24 Monate ist[11].

Wenn du das Sprachniveau noch nicht erreicht hast, kannst du am Institut für Optionale Studien (IOS) kostenlos Kurse besuchen: Sprachkurse (E1) . Ansprechpartnerin für Sprachkurse des IOS ist die Bereichsleitung Sprachkurse, Frau Melanie Goggin (IOS: Kontakt und Sprechzeiten )[12].

Weitere Informationen findest du:

Türkisch

Im Fach Türkisch werden fremdsprachliche Kenntnisse auf der Niveaustufe B2 (GER) bereits für die Einschreibung in den Bachelor vorausgesetzt. Welche Nachweise hier genau erforderlich sind, erfrage bitte bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachs.

Für die Einschreibung in den Master werden ebenfalls fremdsprachliche Kenntnisse auf der Niveaustufe B2 (GER) bereits zur Einschreibung vorausgesetzt. Laut Fachprüfungsordnung (Master Türkisch (GyGe, HRSGe)), §2  kannst du deine Kenntnisse entweder durch das Abiturzeugnis, das Türkisch als Grund- oder Leistungskurs ausweist oder durch ein Zeugnis einer weiterbildenden Schule, das Türkisch als vier Jahre lang belegtes Schulfach dokumentiert oder durch ein Toemer-Zertifikat, das deine erfolgreiche Teilnahme an einem türkischen Sprachtest belegt, nachweisen. Lege deine Dokumente bitte der Fakultät vor. Sie erstellt dir die Nachweise, mit denen du dich einschreiben kannst.

Weitere Informationen:

Termine: Sprachtests für Erstsemester

Termine und Orte für die Sprachtests (Englisch, Französisch, Spanisch) und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Türkisch findest du zusammengefasst unter: Sprachtests .

Zusätzlicher Nachweis: Auslandsaufenthalt (Bachelor)

Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein Auslandsaufenthalt verpflichtend vorgeschrieben. Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert ist nur für eine von beiden der Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Weitere Informationen findest du im Artikel Auslandsaufenthalt und auf den Fächserseiten  beim entsprechenden Fach.

Sprachanforderungen: Latinum, Hebraicum, Graecum

Für die Einschreibung in den Master of Education brauchst du laut Fachprüfungsordnung (Master) in einigen Fächern für bestimmte Schulformen Kenntnisse in den alten Sprachen, d. h. dein Latinum, Hebraicum oder Graecum.

  • Geschichte (GyGe): Kleines Latinum
  • Evangelische Religionslehre (GyGe): Kenntnisse in Altgriechisch (Graecum) und zusätzlich wahlweise entweder in Latein (Latinum) oder Hebräisch (Hebraicum)
  • Katholische Religionslehre (GyGe): Latinum, Hebraicum und Graecum. Das Latinum ist für die Lehramtsoption GyGe obligatorisch. In Griechisch und Hebräisch müssen Grundkenntnisse vorhanden sein. Hast du kein Hebraicum oder Graecum kannst du diese Kenntnisse durch das Bestehen einer entsprechenden Prüfung am Institut für Katholische Theologie der UDE oder an einer anderen theologischen Lehrstätte nachweisen[13].
  • Katholische Religionslehre (BK, HRSGe): Latinum, Hebraicum und Graecum. Für die Schulformen HRSGe und BK werden Kenntnisse des Lateinischen, Altgriechischen und Hebräischen vorausgesetzt. Hast du kein Latinum, Hebraicum oder Graecum, kannst du diese Kenntnisse durch das Bestehen einer entsprechenden Prüfung am Institut für Katholische Theologie der UDE oder an einer anderen theologischen Lehrstätte nachweisen[14].
  • Philosophie (GyGe): Kleines Latinum oder Graecum

Wenn du Sprachnachweise erwerben möchtest, kannst du am Institut für Optionale Studien (IOS) kostenlos Kurse besuchen: Sprachkurse (E1) . Ansprechpartnerin für Sprachkurse des IOS ist die Bereichsleitung Sprachkurse, Frau Melanie Goggin (IOS: Kontakt und Sprechzeiten )[15].

Für Latein gibt es außerdem die Lateinberatung.

Lehramt am Berufskolleg

Für das Lehramt an Berufskollegs (BK) ist eine einschlägige Fachpraktische Tätigkeit  von 12 Monaten (52 Wochen) Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil (mindestens 27 Wochen) ist Zulassungs­voraussetzung für die Erste Staatsprüfung bzw. für den Master of Education. Dieser Nachweis kann bis zur Anmeldung zur Master­arbeit nachgeholt werden. Die Fachpraktische Tätigkeit muss vollständig spätestens bis zur Aufnahme des Vorbereitungs­dienstes nachgewiesen werden[16]. Eine erfolgreich absolvierte Berufs­ausbildung oder eine ausgeübte Berufs­tätigkeit können anerkannt werden. Bitte wende dich hierzu an das Landesprüfungsamt, Außenstelle Essen. Deine Ansprechpartnerin ist Gabriele Pieper (gabriele.pieper​@pa.nrw.de).

Vorkurse

Für einige Fächer wie Mathematik oder Physik sind über die formalen Zulassungsvoraussetzungen hinaus fachspezifische Zusatzkenntnisse notwendig. Näheres zu den Vorkurse findest du in unserem Artikel Vorkurs.

Fachspezifische Regelung für den Zugang

Für einige Fächer gelten besondere Zugangsregeln .

Rechtliche Grundlagen zum Studium

Siehe auch

Verwandte Seiten

Quellen

  1. LZV §11; https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15620&vd_back=N211&sg=1&menu=1 [zuletzt besucht am 07. November 2018]
  2. siehe: Merkblatt zum Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife; https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Sek-II/Merkblaetter/index.html [zuletzt besucht am 07. November 2018]
  3. https://www.uni-due.de/studienangebote/studiengang.php?id=156 [zuletzt besucht am 07. November 2018]
  4. siehe: Merkblatt zum Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife; https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Sek-II/Merkblaetter/index.html [zuletzt besucht am 07. November 2018]
  5. FPO (Bachelor) Englisch §2(1); https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ [zuletzt besucht am 07. November 2018]
  6. FAQ der Anglistik; https://www.uni-due.de/anglistik/faq_erstsem#fremdsprachen [zuletzt besucht am 07. November 2018]
  7. FPO (Bachelor) Englisch §2(3); https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ [zuletzt besucht am 07. November 2018]
  8. FAQ der Anglistik; https://www.uni-due.de/anglistik/faq_erstsem#assessment [zuletzt besucht am 07. November 2018]
  9. FAQ der Anglistik; https://www.uni-due.de/anglistik/assessment.php [zuletzt besucht am 07. November 2018]
  10. Romanistik: Infos für Erstsemester WS 2018/19; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/studium/erstsemester/infos_f%C3%BCr_erstsemester.pdf [zuletzt besucht am 07. November 2018]
  11. Romanistik: Information für Erstsemester: Wintersemester 2018/2019; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/studium/erstsemester/infos_f%C3%BCr_erstsemester.pdf [zuletzt besucht am 07. November 2018]
  12. Romanistik: Infos für Erstsemester WS 2018/19; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/studium/erstsemester/infos_f%C3%BCr_erstsemester.pdf [zuletzt besucht am 07. November 2018]
  13. §2(2), FPO katholische Religion Master of Education (GyGe); https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ [zuletzt besucht am 07. November 2018]
  14. §2(2), FPO katholische Religion Master of Education (BK, HRSGe); https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ [zuletzt besucht am 07. November 2018]
  15. Romanistik: Infos für Erstsemester WS 2018/19; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/studium/erstsemester/infos_f%C3%BCr_erstsemester.pdf [zuletzt besucht am 07. November 2018]
  16. §1(3), Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen vom 06. Dezember 2011, geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_48_ws16.pdf [zuletzt besucht am 09.07.2018]

Dieser Artikel ist gültig bis 2019-03-20