Referendariat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Vorbereitungsdienst/das Referendariat ist der zweite Teil der Ausbildung zum/r Lehrer/in. Die Ausbildung in dieser Phase findet in Studienseminaren und an den Schulen statt. In jedem Regierungsbezirk in NRW gibt es für die unterschiedlichen Schulstufen mehrere Studienseminare. Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungsdienst sind die Schulbehörden bzw. Kultusministerien der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes erstreckt sich in der Regel für alle Schulformen in NRW über 24 Monate. Er schließt nach dem Prüfungsverfahren mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Dieses berechtigt dann zur Bewerbung in den Schuldienst.  
Der Vorbereitungsdienst/das Referendariat ist der zweite Teil der Ausbildung zum/r Lehrer/in. Die Ausbildung in dieser Phase findet in Studienseminaren und an den Schulen statt. In jedem Regierungsbezirk in NRW gibt es für die unterschiedlichen Schulstufen mehrere Studienseminare. Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungsdienst sind die Schulbehörden bzw. Kultusministerien der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes erstreckt sich in der Regel für alle Schulformen in NRW über 24 Monate. Er schließt nach dem Prüfungsverfahren mit dem [[Zweiten Staatsexamen]] ab. Dieses berechtigt dann zur Bewerbung in den Schuldienst.  
Mit Eintritt in den Vorbereitungsdienst erfolgt die Ernennung zum Beamten/zur Beamtin auf Widerruf.  
Mit Eintritt in den Vorbereitungsdienst erfolgt die Ernennung zum Beamten/zur Beamtin auf Widerruf.  



Version vom 24. April 2008, 13:25 Uhr

Der Vorbereitungsdienst/das Referendariat ist der zweite Teil der Ausbildung zum/r Lehrer/in. Die Ausbildung in dieser Phase findet in Studienseminaren und an den Schulen statt. In jedem Regierungsbezirk in NRW gibt es für die unterschiedlichen Schulstufen mehrere Studienseminare. Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungsdienst sind die Schulbehörden bzw. Kultusministerien der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes erstreckt sich in der Regel für alle Schulformen in NRW über 24 Monate. Er schließt nach dem Prüfungsverfahren mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Dieses berechtigt dann zur Bewerbung in den Schuldienst. Mit Eintritt in den Vorbereitungsdienst erfolgt die Ernennung zum Beamten/zur Beamtin auf Widerruf.

Bewerbungsmöglichkeiten (online) sowie die Bewerbungsunterlagen - einschließlich der Übersicht über die wählbaren Seminarorte sind auf folgender Internetseite zu finden: Bewerbung 

Siehe auch Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung.