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Version vom 7. November 2013, 11:03 Uhr
Praxisphasen sind Praktika, welche alle Studierenden mit dem Berufsziel Lehramt im Verlaufe ihres Studiums an schulischen oder außerschulischen Lernorten absolvieren müssen.
Anmeldefristen
Alle Fristen werden auf der Wiki-Startseite bekanntgegeben und unter http://zlb.uni-due.de/node/178
Praxisphasen nach LABG 2009 (Bachelor/Master)
Das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2009) und die „Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst …“ (LZV 2009) sehen vor, dass die Lehramtsstudiengänge auf Bachelor-Master-Strukturen umgestellt werden. Alle Lehrämter erfordern zukünftig ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium. Die Universität Duisburg-Essen hat die entsprechenden Studiengänge zum Wintersemester 2011/12 eingerichtet. Der sich an das Studium anschließende Vorbereitungsdienst (Referendariat) wurde auf 18 Monate verkürzt, er schließt mit der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen ab.
Innerhalb der gesamten Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen sind die Praxiselemente in der Bachelor-Master-Struktur neu gewichtet und verlagert worden:
Eignungspraktikum
Das Eignungspraktikum (20 Tage) sollte möglichst vor Studienbeginn an einer Schule durchlaufen werden. Es dient der Prüfung der Berufswahlentscheidung und umfasst auch eine Eignungsberatung. Das Eignungspraktikum wird an allen Schulen des Landes NRW seit dem Schuljahr 2010/11 in Zusammenarbeit mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL, ehemals Studienseminaren) angeboten. Die Absolventen des Eignungspraktikums müssen Schulaufenthalt und Beratung in einem Portfolio dokumentieren, das in allen späteren Praxisphasen fortzuführen ist. Die eigene Abiturschule darf nicht als Praktikumsschule gewählt werden. Weitere Informationen zum Eignungspraktikum und zum Buchen der Praktikumsplätze findest du unter ELISE . Siehe auch FAQ .
Orientierungspraktikum
Das Orientierungspraktikum (1 Monat bzw. 80 Stunden) findet an der UDE im 3. (Lehrämter Gy/Ge oder BK) oder 4. Semester (Lehrämter G oder HRGe) des Bachelorstudiums an einer Schule mit dem studierten Lehramt statt. Das Orientierungspraktikum besteht aus einem Vorbereitungs- und Begleitseminar und einer Schulpraxisphase; es wird durch die Fakultät für Bildungswissenschaften begleitet.
Berufsfeldpraktikum
Das Berufsfeldpraktikum (mindestens 4 Wochen bzw. 80 Stunden) findet im 4. oder 5. Semester des Bachelorstudiums statt und kann nicht nur an einer Schule, sondern auch in außerschulischen bildungsorientierten Einrichtungen (z.B. Weiterbildungsinstitute, Beratungsstellen, Museen, Universitäten u.v.m.) absolviert werden. Die Praxisphase ist an ein Vorbereitungs- und Begleitseminar eines der studierten Fächer gebunden.
Praxissemester
Das zweite Semester im Masterstudium ist von der UDE und den ihr zugeordneten Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) in Kooperation mit den Schulen der Ausbildungsregion als schulhalbjahrbegleitendes Praxissemester gestaltet.
Zentraler Bestandteil des Praxissemesters ist ein curricular eingebundener Schulpraxisteil im Umfang von fünf Monaten Dauer (mit einem Workload von 400 Stunden, d. h. 20 Wochen à 20 Stunden). Der Aufenthalt an einer Schule des studierten Lehramts wird durch einen wöchentlichen Studientag an der Universität oder (in den Semesterferien) an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung begleitet. Die Schulpraxis wird universitär in Modulen der Bildungswissenschaften und der studierten Fächer vorbereitet, begleitet und nachbereitet. An der Universität Duisburg-Essen wird das Praxissemester erstmals zum WS 2014/15 (Schulpraxisphase ab 15. Februar 2015) durchgeführt.
Vorbereitungsdienst
Nach dem Studium folgt der Vorbereitungsdienst (ehemals Referendariat) an einer Schule und einem zugeordneten Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL). Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und endet mit einer Staatsexamensprüfung.
Portfolio
Alle Praxisphasen werden schriftlich in dem Portfolio Praxiselemente festgehalten und somit die Entwicklungsschritte im Kompetenzaufbau systematisch dokumentiert. Die Pflicht zur Führung des Portfolios beginnt mit Aufnahme des ersten Praxiselements (i.d.R. Eignungspraktikum vor Aufnahme des Studiums) und endet mit dem Vorbereitungsdienst.
weitere Praxiselemente
- Für das Lehramt am Berufskolleg (BK) ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von 12 Monaten (52 Wochen) Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil (27 Wochen) soll vor Abschluss des Studiums abgeleistet werden; die Gesamtdauer der fachpraktischen Tätigkeit ist bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen (LZV 2009 §5.6). Einschlägig förderliche Berufsausbildungen können anerkannt werden.
- Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein 3-monatiger Auslandsaufenthalt verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen.
Bitte informiere dich über die für dich zutreffenden Bedingungen und Anforderungen.
Online-gestützte Anmeldeverfahren zu den Praxisphasen
Die Anmeldung zu den universitär begleiteten schulischen Praktika im Lehramtsstudium an der UDE erfolgt nunmehr ausschließlich über online-gestützte Verfahren. Derzeit gilt dies für die Orientierungspraktika der BA/MA-Studiengänge nach LABG 2009 und die fachdidaktischen schulpraktischen Studien der auslaufenden LPO 2003-Studiengänge. Für die schulischen Berufsfeldpraktika im BA (ab WS 2013/14) und das Praxissemester im MEd (ab WS 2014/15) sind ebenfalls online-gestützte Anmeldeverfahren in Vorbereitung. Die jeweils im Semester gültigen Anmeldefristen werden zeitnah unter „Aktuelles“ auf den Seiten des ZLB bekannt gemacht.
Rechtshinweise
Umfassende Informationen sind im Artikel Lehramtsstudierende im Praktikum zusammengestellt.
Flyer
Hier gibt es aktuelle Flyer zu den Praxisphasen im Lehramt BA/MA.
Praxisphasen nach LPO 2003 (Staatsexamen)
Aktuelles
- Die Anmeldung für das Orientierungspraktikum gemäß LPO 2003 war letztmalig im Sommersemester 2012 möglich.
- Hier sind für die Praxisphasen (LPO 2003) relevante Formulare zu finden.
- Die Anmeldung zu den SPS Deutsch ist erst nach erfolgter LSF-Zulassung durch das Fach möglich.
- Die Anmeldung zu den SPS Geschichte ist erst nach erfolgter Zulassung durch das Fach möglich.
Rechtsgrundlagen
Schulpraktika sind grundsätzlich mit vorbereitenden und begleitenden Lehrveranstaltungen der Universität verknüpft. Die Verbindung beider Komponenten heißt Praxisphase bzw. in älterer Sprachregelung Schulpraktische Studien.
Das nordrhein-westfälische Lehrerausbildungsgesetz (LABG) erklärt Praxisphasen zum Pflichtbestandteil jedes Lehramtsstudiums (§2 Abs. 4 LABG, Fassung v. 2. Juli 2002). Der gesetzliche Auftrag wird durch prüfungsrechtliche Rahmenvorgaben und auf deren Grundlage durch Studienordnungen ausgestaltet.
Die seit dem Wintersemester 2003/04 geltende Fassung der Lehramtsprüfungsordnung (LPO) verlangt Praxisphasen im Mindestumfang von insgesamt 14 Wochen Schulaufenthalt und 12 SWS Hochschulbegleitung (§10 Abs. 1, 2). In diesem Rahmen können jeweils semesterbegleitende Tagespraktika und/oder außerhalb der Vorlesungszeit stattfindende Blockpraktika mit fachdidaktischen und/oder erziehungswissenschaftlichen Schwerpunkten kombiniert werden.
Die Lehramtsstudiengänge der UDE sehen i. d. R. drei Praxisphasen vor. Die erste Praxisphase ist im Grundstudium angesiedelt und erziehungswissenschaftlich ausgerichtet. Die beiden weiteren Praxisphasen gehören zum Studium der Unterrichtsfächer, setzen dementsprechend fachdidaktische Schwerpunkte und finden jeweils im Hauptstudium statt. Näheres regeln die Praktikumsordnung und die jeweils maßgebliche Studienordnung. Praktikumsordnung und andere gesetzliche Vorgaben können im entsprechenden Web-Angebot des PfL abgerufen werden.
Formen und Inhalte
- Das Orientierungspraktikum nach LPO 2003 ist die erste Praxisphase während des Studiums und wird zu Beginn des Studiums absolviert. Ziel sind die selbständige Prüfung der Berufseignung und das Sammeln erster praktischer Erfahrungen.
- Die fachdidaktische Praxisphase setzt sich aus fachdidaktischen Praktika in den beiden Unterrichtsfächern zusammen und findet im Hauptstudium statt. Ziel ist die Entwicklung und Erprobung fachspezifischer Methoden im Unterricht des jeweiligen Faches.
Vorgaben
Wenn der Praktikumszeitraum nicht durch die Verzahnung mit einer begleitenden Lehrveranstaltung festgelegt ist (was insbesondere bei den fachdidaktischen Praktika des Hauptstudiums relativ häufig vorkommt), kann er mit der jeweiligen Schule frei vereinbart werden. Für Blockpraktika steht die gesamte vorlesungsfreie Zeit zur Verfügung, soweit sie nicht mit Schulferien zusammenfällt. In der ersten Schul(halb)jahreswoche kommen Praktikanten allerdings zumeist ungelegen.
Praktikumsvorbereitung und -durchführung müssen nicht zwingend in demselben Semester erfolgen. Damit der notwendige Zusammenhang erhalten bleibt, wird jedoch eine Zwischenzeit von mehr als einem Semester i. d. R. nicht hingenommen. Zudem ist die Zustimmung der verantwortlichen Dozenten erforderlich.
Praktikumsorte, -aktivitäten, -themen, -befunde und -erfahrungen müssen dokumentiert werden. Dies geschieht in Form eines systematischen Abschlussberichts bzw. im Orientierungspraktikum oft durch zeitlich gestaffelte Zwischenberichte. Einzelheiten zu Form und Inhalt der Dokumentation werden in der jeweiligen Lehrveranstaltung vereinbart. Da auch Praktikanten der Schweigepflicht unterliegen, dürfen Praktikumsdokumentationen keinesfalls Rückschlüsse auf bestimmte Personen zulassen; Eigennamen müssen anonymisiert werden. Fotografieren ist an Schulen grundsätzlich nur mit Zustimmung der (Eltern der) Abgelichteten gestattet.
Wenn das Praktikum innerhalb der Vorlesungszeit endet, wird der Abschlussbericht – soweit vorgesehen – spätestens mit Ablauf der anschließenden Semesterferien, ansonsten spätestens in der letzten Vorlesungswoche des nachfolgenden Semesters bei dem bzw. der betreuenden Lehrenden abgegeben. Abweichende Vereinbarungen sind im Einzelfall möglich, sollten jedoch berücksichtigen, dass ein Bericht mit wachsender zeitlicher Distanz zu seinem Gegenstand zunehmend Fiktionscharakter annimmt. Viele Schulleitungen und Mentoren erwarten (verständlicherweise), dass ihnen Kopien der Praktikumsdokumentation ungefragt zur Verfügung gestellt werden.
Wer von bestimmten ansteckenden Erkrankungen heimgesucht wird, die in §34 Infektionsschutzgesetz aufgelistet sind, darf ein Praktikum nicht antreten bzw. muss es unverzüglich abbrechen.
Obligatorische Schulpraktika sind – einschließlich notwendiger Wegstrecken – gesetzlich unfallversichert. Haftungsrechtlich hingegen können Praktikanten persönlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn aus ihrem Verschulden Dritten ein Schaden entsteht und das Risiko nicht anderweitig abgedeckt ist.
Die Teilnahme an Klassenfahrten ist möglich. Praktikanten sollten in diesem Fall bei der jeweils zuständigen Schulaufsichtsbehörde als Begleitpersonen angemeldet werden.
Da schulpraktische Studien bzw. Praxisphasen Pflichtveranstaltungen sind, muss die Teilnahme nachgewiesen werden. Die nötigen Vordrucke sind auf der Homepage des Praktikumsbüros oder in den Fachsekretariaten erhältlich. Wird kein Formular bereitgehalten, sollte man in der Schule um Ausstellung einer formlosen Bescheinigung bitten. Die erfolgreiche Teilnahme wird von den jeweils verantwortlichen Fakultäten bescheinigt (für das Orientierungspraktikum ist das in der Fakultät Bildungswissenschaften das Studiengangsbüro ESL).
Organisationsablauf
Aus u.a. versicherungs- und schulaufsichtsrechtlichen Gründen müssen Schulpraktika aller Art im Praktikumsbüro für Lehramtsstudiengänge (PfL) angemeldet werden. Auch dafür werden Formulare bereitgehalten. Auf diesen Vordrucken ist jeweils eine Ausschlussfrist vermerkt, die im Interesse eines zügigen Verfahrensablaufs ausgesprochen strikt gehandhabt werden muss.
Die Anmeldungsdaten werden elektronisch gespeichert, aber selbstverständlich nur für die Praktikumsorganisation und -statistik verwendet. Für teilnahmebegrenzte Lehrveranstaltungen (wie z. B. zum Orientierungspraktikum) ist die Vergabe der Seminarplätze an das Anmeldungsverfahren gekoppelt. Im Anmeldungsbogen wird u. a. der gewünschte Praktikumsort eingetragen. Die Praktikumsschule wird i. d. R. durch das Praktikumsbüro vorgeschlagen. Es berücksichtigt dabei u. a. besondere Schwerpunkte der jeweiligen Lehrveranstaltung.
Die Anmeldung zum Orientierungspraktikum ist verbindlich! Wird ein zugewiesener Seminarplatz nicht wahrgenommen oder wird der Seminarbesuch abgebrochen, ohne dass zwingende Gründe nachgeweisen werden können, so ist dies ein Fehlversuch. Gleiches gilt für nicht angetretene oder abgebrochene Praktika.
Das Orientierungspraktikum darf nicht an der jeweiligen Abiturschule durchgeführt werden.
Die empfohlenen Schulen werden über die Homepage des Praktikumsbüros (Datenbank-Login ) bekanntgegeben und durch das Praktikumsbüro benachrichtigt. Die Praktikumserlaubnis der Schule wird i. d. R. erst erteilt, nachdem sich die Studierenden dort persönlich vorgestellt haben. Soweit das jeweilige Lehrveranstaltungskonzept nicht entgegensteht, können Praktika auch an Schulen in anderen Bundesländern oder im Ausland durchgeführt werden. Für Schulen in der Türkei gelten besondere Vermittlungsvorschriften; nähere Auskünfte erteilt das Praktikumsbüro. Praktika im Ausland fallen allerdings nicht unter den gesetzlichen Versicherungsschutz.
Erfahrungsgemäß sind durchaus nicht alle Vorgänge "Selbstläufer"; wenn sich im Einzelfall Schwierigkeiten ergeben, werden die betreffenden Studierenden durch das Praktikumsbüro umgehend benachrichtigt.
Wer ein bereits vereinbartes Praktikum nicht durchführen kann, teilt dies dem Praktikumsbüro und – selbstverständlich! – der betreffenden Schule unverzüglich mit.
Verwandte Seiten
- Fachdidaktische Praxisphasen
- Orientierungspraktikum
- Praktikumsbüro für Lehramtsstudiengänge (PfL)
- Praktikumsmanagement
Dieser Artikel ist gültig bis 2013-10-01