Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft (ZuS): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Mai 2017, 09:01 Uhr
Für weitere Informationen kannst du die rechts aufgelisteten Ansprechpartnerinnen kontaktieren. Zahlreiche Fachdidaktiken sind hierüber informiert und beteiligen sich an dieser Zusatzqualifikation.
Was musst du hierfür tun?
Voraussetzung für diese Zusatzqualifikation ist die Belegung des DaZ-Moduls.
- Du wählst im Wahlpflichtbereich deines Studiums einzelne Veranstaltungen und Praxisphasen zu den Themen Sprachbildung, Sprachförderung, Mehrsprachigkeit und Interkulturalität aus (14 CP).
- Zusätzlich belegst du einen vierstündigen Sprachkurs deiner Wahl (4 CP). Bist du mehrsprachig aufgewachsen, so wählst du eine Sprache, die du noch nicht beherrschst, oder belegst einen Kurs zum Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen deiner Herkunftssprache.
- Den Abschluss des Studienschwerpunkts bildet eine 30-minütige mündliche Fachdiskussion (2 CP), die deine Abschlussprüfung darstellt.
Aus diesem Verlaufsplan wird ersichtlich, wo du dir Credit Points anrechnen lassen könntest und was du zusätzlich noch belegen musst, um die Zusatzqualifikation zu erhalten. Insgesamt umfasst die Zusatzqualifikation somit 20 CP, wobei du natürlich den größten Teil (14 CP) durch Veranstaltungen in deinen Fächern angerechnet bekommen lassen kannst.
Anmeldung
Du meldest dich persönlich in den Sprechstunden der rechts aufgeführten Ansprechpartnerinnen an. Dort erhälst du Informationen zum Erwerb der Zusatzqualifikation, wirst in die Teilnehmerliste eingetragen und bekommst einen Belegbogen, mit dem du zu einem späteren Zeitpunkt deine absolvierten Veranstaltungen nachweist.
Bescheinigung
Über deine Leistungen erhälst du abschließend eine Bescheinigung deiner Hochschule. Diese bekommst du vom Zentrum für Lehrerbildung ausgehändigt.
Siehe auch
Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft
Dieser Artikel ist gültig bis 2017-11-07