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Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung von Studiengängen. Das Lehramtsstudium, muss [[LZV]]-und [[LABG]]-konform sein und den nahtlosen Übergang in den Vorbereitungsdienst und in den späteren Beruf gewährleisten. Akkreditierungen werden nur für einen befristeten Zeitraum ausgesprochen. Ist die Frist abgelaufen, müssen die Studiengänge reakkreditiert werden.}} | Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung von Studiengängen. Das Lehramtsstudium, muss [[LZV]]-und [[LABG]]-konform sein und den nahtlosen Übergang in den Vorbereitungsdienst und in den späteren Beruf gewährleisten. Akkreditierungen werden nur für einen befristeten Zeitraum ausgesprochen. Ist die Frist abgelaufen, müssen die Studiengänge reakkreditiert werden.}} | ||
Es gibt verschiedene Verfahren wie die Programm- oder Systemakkreditierung. Ziel beider Verfahren ist die Gewährleistung einer hohen Qualität der Studiengänge. An der Universität-Duisburg-Essen | Es gibt verschiedene Verfahren wie die Programm- oder Systemakkreditierung. Ziel beider Verfahren ist die Gewährleistung einer hohen Qualität der Studiengänge. An der Universität-Duisburg-Essen empfiehlt der <blank text="erweiterte Vorstand">https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/</blank> dem Rektorat die Aussprache bzw. die Versagung der Aussprache der Rezertifizierung/Reakkreditierung von Studiengängen mit Lehramtsoption ggf. unter Formulierung von Follow-up-Maßnahmen. Als Gutachter/-innen fungieren die Vorstandsmitglieder des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB)- hierunter sind auch drei Lehramtsstudierende- und Vertreter/-innen des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB). | ||
Die Akkreditierung von Studiengängen kann auch im Rahmen einer Programm-akkreditierung durch <blank text=Akkreditierungsagenturen“> https://www.akkreditierungsrat.de/de/akkreditierungssystem/agenturen/agenturen/</blank> vorgenommen werden, die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz <BLANK text="Akkreditierungsrat">http://www.akkreditierungsrat.de/</BLANK>) akkreditiert worden sind. <ref>https://www.hrk.de/themen/lehre/qualitaetssicherung-und-entwicklung/ </ref> | Die Akkreditierung von Studiengängen kann auch im Rahmen einer Programm-akkreditierung durch <blank text=Akkreditierungsagenturen“> https://www.akkreditierungsrat.de/de/akkreditierungssystem/agenturen/agenturen/</blank> vorgenommen werden, die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz <BLANK text="Akkreditierungsrat">http://www.akkreditierungsrat.de/</BLANK>) akkreditiert worden sind. <ref>https://www.hrk.de/themen/lehre/qualitaetssicherung-und-entwicklung/ </ref> |
Version vom 6. November 2019, 16:21 Uhr
Es gibt verschiedene Verfahren wie die Programm- oder Systemakkreditierung. Ziel beider Verfahren ist die Gewährleistung einer hohen Qualität der Studiengänge. An der Universität-Duisburg-Essen empfiehlt der erweiterte Vorstand dem Rektorat die Aussprache bzw. die Versagung der Aussprache der Rezertifizierung/Reakkreditierung von Studiengängen mit Lehramtsoption ggf. unter Formulierung von Follow-up-Maßnahmen. Als Gutachter/-innen fungieren die Vorstandsmitglieder des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB)- hierunter sind auch drei Lehramtsstudierende- und Vertreter/-innen des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB).
Die Akkreditierung von Studiengängen kann auch im Rahmen einer Programm-akkreditierung durch Akkreditierungsagenturen“ vorgenommen werden, die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz Akkreditierungsrat ) akkreditiert worden sind. [1]
Quellen
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-04-15