Vorbereitungsdienst: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. Januar 2020, 12:50 Uhr


Vorbereitungsdienst nun auch in Teilzeit möglich

Das Schulministerium NRW hat für den Vorbereitungsdienst ab November 2018 bekannt gegeben, dass die Ableistung nun auch in Teilzeit möglich ist, um angehenden Lehrerinnen und Lehrern den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und Familie und Beruf vereinbar zu machen. Weitere Informationen dazu findest du weiter unten im entsprechenden Abschnitt .

Infoveranstaltung

Das ZLB organisiert einmal im Jahr eine Informations­veranstaltung zum Vorbereitungsdienst. Der nächste Termin ist der 22. April 2020 von 14:15 - 16:45 Uhr im Glaspavillon.

Der Vorbereitungs­dienst (früher auch Referendariat) ist der zweite Teil der Lehrer­ausbildung. Die Ausbildung in dieser Phase findet in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (vormals Studienseminare) und an der jeweiligen Ausbildungschule statt. Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungs­dienst sind die Bezirks­regierungen zuständig. Die Dauer des Vorbereitungs­dienstes ist für alle Schulformen in NRW einheitlich auf 18 Monate festgelegt worden. Er schließt nach dem Prüfungs­verfahren mit einer Staatsprüfung ab. Dieses berechtigt dann zum Eintritt in den Schuldienst. Mit Beginn des Vorbereitungs­dienstes erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Widerruf.

Grundlegendes

  • Der reformierte Vorbereitungs­dienst ist an Schulen und an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zu leisten.
  • Erforderlicher Abschluss ist der „Master of Education“ oder eine Erste Staatsprüfung. Hast du die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bzw. deinen Master of Education nicht in NRW erworben, musst du dein Zeugnis als gleichwertig geeignet anerkennen lassen .
  • Der neue Vorbereitungs­dienst soll inhaltlich an die im Laufe des Master­studiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schul­praktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungs­dienst gehört selbstständiger Unterricht.
  • Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum 01. Mai eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungs­termin (bei Bedarf) ist der 01. November.
  • Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personen­orientierte Beratung, wozu ein Eingangs- und Perspektiv­gespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt (Personen­orientierung).[1]

Hotline

Auskünfte zum Vorbereitungsdienst (oder auch zum Seiteneinstieg) erhälst du telefonisch unter: 0211-837 1905.

Bei Fragen kannst du dich auch an die Bezirksregierungen  wenden.

Aufbau und Inhalt des Vorbereitungs­dienstes

Grundlage für den Vorbereitungs­dienst bildet seit November 2011 die Ordnung des Vorbereitungs­dienstes und der Staatsprüfung (OVP)  vom 10.04.2011.

Am Ende wird die am neuen Kerncurriculum  und den Kompetenzen und Standards der OVP 2011 orientierte Staatsprüfung abgelegt.

Deine Ausbildung im Vorbereitungsdienst findet in deinen studierten Fächern oder Lernbereichen statt, in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach (z. B. Kunst) sein. Wenn du ein Erweiterungsfach studiert hast, kann dieses eines deiner Fächer oder den dritten Lernbereich ersetzen.

  • Die Ausbildung umfasst Hospitationen und Ausbildungs­unterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht). Sie erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs.
  • Die Seminar­ausbilderinnen und -ausbilder besuchen die Lehramts­anwärterinnen und -anwärter im Unterricht. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichts­hospitationen bei Seminar­ausbilderinnen und -ausbildern sowie bei Lehramts­anwärterinnen und -anwärtern. Die Seminar­ausbilderinnen und -ausbilder legen im Einvernehmen mit der Lehramts­anwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest.
  • In deinen Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichts­besuche statt, zu denen die Lehramts­anwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat.
  • Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
  • Über die Ausbildung hinaus­gehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramts­anwärterinnen und -anwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichts­praktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.[2][3]

Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Ab November 2018 kannst du deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit ablegen. Voraussetzung dafür ist, dass du ein Kind unter 18 Jahren betreust oder einen Angehörigen pflegst.

Du arbeitest dann mit 75% deiner regulären Ausbildungszeit über einen Zeitraum von 24 statt 18 Monaten. Deine Ausbildungszeit reduziert sich von 21 auf durchschnittlich 15,75 Wochenstunden. Entsprechend verlängern sich die Zeiträume für deine Unterrichtsverpflichtung von 18 auf 24 Monate und für deine selbständigen Unterrichte von 12 auf 18 Monate.

In den ersten drei Halbjahren findet deine Ausbildung wie üblich im ZfsL mit durchschnittlich sieben Wochenstunden statt. Im vierten Ausbildungshalbjahr ist eine Begleitung durch das Seminar in Form von personenorientierter und fachbezogener Beratung und durch Unterrichtsbesuche vorgesehen.

In der Schule findet die Ausbildung in den ersten drei Halbjahren mit durchschnittlich neun Wochenstunden statt, im vierten Ausbildungsjahr mit 15 Wochenstunden. Dein selbstständiger Unterricht umfasst in drei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich sechs Wochenstunden.

Betreust du bereits ein Kind oder pflegst du bereits einen Angehörigen, beantragst du deine Teilzeit zusammen mit deiner Bewerbung. Beginnst du erst nach deiner Bewerbung, aber noch vor deiner Einstellung ein Kind zu betreuen oder einen Angehörigen zu pflegen, stellst du deinen Antrag am besten sofort, spätestens aber bis einen Monat vor deiner Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Übernimmst du erst nach deiner Einstellung Betreuungs- oder Pflegeaufgaben, beantragst du deine Teilzeit bis spätestens einen Monat vor Beginn des folgenden Schulhalbjahres für dieses.

Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.

Arbeitest du in Teilzeit, werden deine Anwärterbezüge, deine Vermögenswirksamen Leistungen und auch dein Familienzuschlag anteilig gekürzt. Die Beihilfe erhälst du dagegen durchgehend in voller Höhe.

Mehr Informationen zum Vorbereitungsdienst in Teilzeit findest du:

Bewerbung zum Vorbereitungsdienst


Allgemeine Fristen

Der Einstellungstermin zum Vorbereitungs­dienst ist der 01. Mai jeden Jahres. Die Bewerbungsphase startet gewöhnlich Anfang Oktober und endet Mitte November. Über einen zusätzlichen Einstellungstermin zum 01. November wird jedes Jahr neu entschieden.

Einstellungstermin

Für den Einstellungstermin zum 01. Mai 2020 startet die Anmeldungsphase am 1. Oktober (Dienstag) 2019 um 8:00 Uhr. Bewerbungsschluss ist der 15. November 2019. Weitere Informationen findest du im Portal SEVON .

Die Bewerbung

Die Bewerbung zum Vorbereitungs­dienst in NRW erfolgt zunächst online. Nach dem Ausfüllen der Online­bewerbung musst du diese herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und mit den restlichen notwendigen Unterlagen per Post an die Bezirks­regierung schicken.

Die Online­bewerbung muss am Stück ausgefüllt werden. Es gibt keine Möglichkeit des Zwischen­speicherns. Sobald du die Bewerbung einmal ausgefüllt hast kannst du deine Angaben nicht mehr ändern. Bei der Online­bewerbung musst du ebenfalls deine Orts­wünsche final angeben. Weitere Angaben während der Onlinebewerbung sind beispielsweise der Schnitt des Abiturs, Note und Datum des Bachelor­abschlusses und gegebenenfalls der Anspruch auf Sozialpunkte.

Bei den Unterlagen ist deine Unterschrift viermal nötig. Dreimal im online ausgefüllten und dann ausgedruckten Antrag und einmal auf deinem Lebenslauf. Fehlende Unterschriften in deinen Bewerbungs­unterlagen führen zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren. Deine ausgedruckte Bewerbung und die zugehörigen Unterlagen müssen an die Bezirksregierung geschickt werden in deren Bereich dein erster Ortswunsch liegt. Für die Ausschlussfrist ist das Eingangs­datum bei der Bezirksregierung, nicht der Poststempel oder das Absendedatum relevant.

Unterlagen

Wenn du deine Online­bewerbung ausgefüllt und abgesendet hast erhälst du eine Übersicht über die Unterlagen, die du zusammen mit der ausgedruckten und unterschriebenen Version deiner Bewerbung per Post an die Bezirksregierung schicken musst. Du solltest das Ausfüllen der Onlinebewerbung nicht auf die lange Bank schieben, da das Beantragen einiger Unterlagen sehr lange dauern kann (bei der Geburtsurkunde bspw. bis zu drei Wochen) und es sich bei dem als Bewerbungsschluss angegebenen Termin um eine Ausschlussfrist handelt (für den Einstellungstermin 1. Mai ist das Bewerbungsende der 15. November).

Hier ist eine Übersicht über die Unterlagen, die für die Bewerbung nötig sein können. (Die mit einem 1 gekennzeichneten Unterlagen können bis zur im Bewerbungs­verfahren geltenden Frist nachgereicht werden. Diese Frist wird zum jeweiligen Bewerbungs­start in den aktuellen Unterlagen bekannt gegeben.)

  1. Druckversion deines Antrages (kann nach Absendung der Online-Bewerbung erstellt werden)
  2. Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto
  3. Geburtsurkunde (beglaubigter Registerausdruck) oder ggf. Ausdruck aus dem Eheregister (Eheurkunde oder beglaubigter Registerausdruck)
  4. Bei Verheirateten: Ausdruck aus dem Eheregister (Eheurkunde oder beglaubigter Registerausdruck)
  5. Bei standesamtlich eingetragenen Lebenspartner­schaften: Ausdruck aus dem Lebenspartnerschafts­register (Lebenspartnerschafts­urkunde oder beglaubigter Registerausdruck)
  6. ggf. Geburtsurkunde(n) der Kinder/des Kindes / (beglaubigter Registerausdruck) oder Schwangerschaftsbescheinigung mit Datum der erwarteten Niederkunft
  7. amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises über die Hochschul­zugangs­berechtigung (in der Regel Abiturzeugnis)
  8. ggf. Bescheinigung über die Fachpraktische Tätigkeit 1 (nur im Lehramt an Berufskollegs)
  9. Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht 1 (bei einer Ausbildung in den Fächern Evangelische, Katholische oder Islamische Religionslehre)
  10. für eine Ausbildung im Fach Sport den Nachweis über einen erfolgreich abgeleisteten „Erste-Hilfe-Kurs“ 1 sowie die Bescheinigung über den Erwerb des „Deutschen Rettungs­schwimmabzeichen“ 1 (der deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, des Deutschen Roten Kreuzes oder des Arbeiter-Samariter-Bundes) in Gold, Silber oder Bronze (die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Einstellungstermins nicht älter als vier Jahre sein).
  11. ggf. Nachweise der Wartezeit nach § 6 des Lehrerausbildungsgesetzes von 2009 (z.B. bei geleistetem Wehr- oder Zivildienst)
  12. ggf. Nachweis zu sonstigen sozialen Kriterien
  13. ggf. Meldebescheinigung als Nachweis entsprechender sozialer Kriterien (nicht älter als drei Monate)
  14. ggf. amtlich beglaubigte Kopie des gültigen Aufenthaltstitels (nur bei Nicht-EU-Staatsangehörigen).
  15. Erweitertes Führungszeugnis

Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Lehramts­studium in Nordrhein-​Westfalen absolviert haben:

  • amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung 1 (ist auch von Absolventinnen / Absolventen des nordrheinwestfälischen Modellversuchs „Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung“ / Bachelor-/Masterstudiengang nach altem Recht vorzulegen)

oder

und

  • amtlich beglaubigte Kopien aller Hochschulabschlüsse (i. d. Regel Bachelorzeugnis), die vor Beginn des nordrhein-westfälischen Masterstudiums (Master of Education) nach neuem Recht abgelegt wurden (Vorlage bis zum Bewerbungsschluss)
  • ggf. eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über eine Erweiterungsprüfung 1

Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Lehramtsstudium außerhalb des Landes Nordrhein-​Westfalen absolviert haben:

  • amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses 1 über die anerkannte(n) Prüfung(en)

und

  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Anerkennungsbescheides 1

und

  • ggf. amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über eine Erweiterungsprüfung mit Anerkennungsbescheid 1

Erweitertes Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis muss der Bezirks­regierung nicht zum Bewerbungsschluss, aber rechtzeitig vor dem Einstellungstermin vorliegen. Mit dem Ausdruck deiner Online-​Bewerbung erhälst du ein Schreiben, mit welchem du das Führungszeugnis bei deiner Meldebehörde beantragen kannst. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundesamt für Justiz direkt an die Bezirks­regierung geschickt.

Geburtsurkunde

Um eine Geburtsurkunde zu beantragen hast du zwei Möglichkeiten. Im Internet gibt es kostenpflichtige Angebote (z.B. Standesamt.com), über die Urkunden beantragt werden können. Die Kosten betragen 3,95 Euro an die Webseite und eine Bearbeitungsgebühr von cirka 10 Euro an das zuständige Standesamt [Stand Juli 2017]. Meist können die Urkunden aber auch über die Webseite des Standesamts deines Geburtsortes beantragt werden. Wenn dieses kein Online-Formular zur Verfügung stellt, kannst du auch per E-Mail oder Post einen Antrag stellen.

Sozialpunkte

Die nachfolgende Übersicht gibt dir einen Überblick über die Anzahl der nach allgemeiner Verwaltungspraxis zuerkannten Sozialpunkte.

  • Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft (3)
  • Alleinige Verantwortung für einen anerkannten Pflegefall (12)
  • Mitbetreuung eines Pflegefalls (4)
  • Alleinstehende(r) mit minderjährigen Kind(ern) im eigenen Haushalt (9)
  • Ortsgebundenes Ausbildungsverhältnis oder Beschäftigungs­verhältnis der Partnerin / des Partners (im Falle der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, gilt nicht für die eheähnliche Gemeinschaft) (2)
  • Minderjährige Kinder, pro Kind (4)
  • Kinder mit nachgewiesenen gesundheitlichen oder erzieherischen Problemen (2)
  • Schwerbehinderung, je nach GdB (5-10)
  • Schwerbehinderten gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber (5)
  • Sonstige soziale Gründe nach Anerkennung durch die Bezirks­regierung (1)
  • Mitgliedschaft in einer gewählten Vertretung kommunaler Gebietskörperschaften (z.B. Ratsmandat bei einer Kommune) (9)

Die Begründung der sozialen Kriterien muss anhand von Urkunden und Bescheinigungen erfolgen. Bescheinigungen dürfen bei Abgabe der Unterlagen nicht älter als drei Monate sein. Dies gilt jedoch nicht für den Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Die Nachweise (im Original oder als beglaubigte Kopie) müssen bis zum Bewerbungsschluss eingereicht werden, da verspätet eingereichte Nachweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Urkunden und Bescheinigungen findest du in den Hinweisen zur Bewerbung auf der Seite SEVON .

Sonstiges

Ausbildungsorte

Eine Übersicht über die Ausbildungsorte die zum jeweiligen Einstellungstermin offen sind wird zum Bewerbungsstart, zusammen mit den Unterlagen zum Bewerbungsverfahren, welche die aktuellen Termine und Fristen beinhalten, auf der Internetplattform SEVON  veröffentlicht.

Bewerbungsrücknahme

Solltest du nach deiner Bewerbung doch kein Interesse an der Einstellung in den Vorbereitungs­dienst haben, musst du dies der Bezirks­regierung bei der du deine Unterlagen eingereicht hast schriftlich mitteilen. Wenn du bereits ein Einstellungsangebot erhalten hast, muss die Absage an die Bezirks­regierung gehen, von der du das Einstellungsangebot erhalten hast. In den Hinweisunterlagen zum Bewerbungsverfahren bittet das Ministerium darum zu beachten, „dass Bewerberinnen und Bewerber, die nach Durchführung eines Zulassungsverfahrens den Vorbereitungsdienst ohne wichtigen Grund nicht antreten, in einem etwaigen Zulassungsverfahren des nächsten Einstellungstermins nicht berücksichtigt werden.

Die Einstellung erfolgt auch nicht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen eines Vorbereitungs­dienstes für ein entsprechendes Lehramt eine Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat. Sie soll auch dann nicht erfolgen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber nach einer früheren Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst die Wiedereinstellung beantragt, es sei denn, dass die Beendigung aus wichtigem Grund auf eigenen Antrag erfolgt ist. Wichtige Gründe sind insbesondere Familienzusammenführung, Kindererziehung, alleinige Verantwortung für einen ärztlich anerkannten Pflegefall, längere schwere Erkrankung oder berufliche Weiterqualifizierung für den Lehrerberuf außerhalb eines Vorbereitungsdienstes; ausbildungsfachliche Gründe sind keine wichtigen Gründe.“ (§5 Abs. 2 OVP - Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen )

Tauschbörse

Wenn du den dir angebotenen Ort des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung gegen einen anderen Ort tauschen willst, findest du im Internet eine landesweite Tauschbörse . Der Zugang zur Tauschbörse wird in jedem Bewerbungsverfahren durch ein Passwort geschützt. Dies bedeutet, dass nach Öffnen des Links, der auf der Internetseite der Bezirks­regierung Münster hinterlegt ist, ein Benutzername und ein Kennwort eingegeben werden müssen, um auf die Tauschbörse zugreifen zu können. Benutzername und Kennwort werden euch mit dem Einstellungsangebot schriftlich durch die Bezirks­regierung mitgeteilt. Voraussetzungen für einen Tausch sind:

  • gleiches oder entsprechendes Lehramt;
  • gleiche Fächerkombination;
  • gleicher Schulformschwerpunkt.

Fragen und Antworten zum Vorbereitungs­dienst

Siehe auch

Verwandte Seiten

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-03-27