Bachelor-Master:Voraussetzungen
Dieser Artikel bezieht sich auf den Studiengang mit Abschluss Bachelor-Master.
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für ein Lehramtsstudium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Nähere Informationen findest Du auf der Seite Studium ohne Abitur
Einschreibung und Zulassung
Hier findest Du weitere Informationen:
- zum NC vom Studierendensekretariat und über die Ergebnisse der letzten Semester
- zur Einschreibung
- zu möglichen Fächerkombinationen
- und Zulassungsbeschränkungen in den Lehramtsstudiengängen der nächsten Semester
Rechtliche Grundlagen zum Studium
Eignungsprüfung
Eine Eignungsprüfung ist erforderlich in den Fächern Kunst, Musik und Sport:
Detaillierte Informationen im Artikel Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der UDE ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb musst Du über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Du erfolgreich studieren willst.
Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)" (DSH 2-Niveau) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Informationen des Akademischen Auslandsamtes (International Office)
Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse ohne Studium einer Fremdsprache
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen
Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse für das Studium einer Fremdsprache
Englisch:
Sprachkenntnisse in Englisch erforderlich. Die Sprachkenntnisse müssen durch Vorlage des Abiturzeugnisses bei der Einschreibung nachgewiesen werden
Türkisch:
Sprachkenntnisse in Türkisch erforderlich. Der Nachweis wird erbracht durch: Türkisch als Muttersprache, Türkisch als Abiturfach, 4 Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen Sprachtest (TOEMER)
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
Die erforderlichen fachwissenschaftlichen Kompetenzen für das Lehramt GyGe beruhen in bestimmten Fächern auf weiter gehenden Sprachkenntnissen entsprechend der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (Quelle: Lehramtszugangsverordnung – LZV vom 18. Juni 2009):
- in den Fächern Englisch, Französisch, Geschichte, Italienisch, Katholische Religionslehre und Spanisch auf Kenntnissen in Latein (Latinum),
- im Fach Philosophie/Praktische Philosophie auf Kenntnissen in Latein oder Griechisch (Latinum oder Graecum),
- in den Fächern Latein und Griechisch auf Kenntnissen in Latein und Griechisch (Latinum und Graecum)
- im Fach Evangelische Religionslehre auf Kenntnissen in Griechisch (Graecum) sowie auf Kenntnissen in Latein oder Hebräisch (Latinum oder Hebraicum).
- für das Fach Katholische Religionslehre sind Kenntnisse in Griechisch und Hebräisch erwünscht.
Weitere Informationen findest Du im Bereich A bis Z (Ba-Ma) beim entsprechenden Fach.
Lehramt am Berufskolleg
Für das Lehramt am Berufskolleg (BK) ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von 12 Monaten (52 Wochen) Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil (27 Wochen) soll vor Abschluss des Studiums abgeleistet werden; die Gesamtdauer der fachpraktischen Tätigkeit ist bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen (LZV 2009 §5.6). Einschlägig förderliche Berufsausbildungen können anerkannt werden.
Lehramt einer modernen Fremdsprache
Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein 3-monatiger Auslandsaufenthalt verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Weitere Informationen findest Du im Bereich A bis Z (Ba-Ma) beim entsprechenden Fach.
Vorkurse
Für einige Fächer wie Mathematik oder Physik sind über die formalen Zulassungsvoraussetzungen hinaus fachspezifische Zusatzkenntnisse notwendig. Näheres zu den Vorkurse findest Du in unserem Artikel Vorkurs
Fachspezifische Regelung für den Zugang
Für einige Fächer gelten besondere Zugangsregeln .
Quellen:
http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Lehramtsstudium/index.html
http://www.uni-due.de/studienangebote/lehramt_hrg_bachelor.shtml