Bachelor-Master:Voraussetzungen

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Abschluss Bachelor-Master

Dieser Artikel bezieht sich auf den Studiengang mit Abschluss Bachelor-Master.


Zugangs­voraussetzungen

Voraussetzung für ein Lehramtsstudium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Nähere Informationen findest du auf der Seite Studium ohne Abitur.

Einschreibung und Zulassung

Hier findest du weitere Informationen:

Eignungsprüfung

Eine Eignungsprüfung ist erforderlich in den Fächern Kunst, Musik und Sport:
Detaillierte Informationen im Artikel Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge.

Sprachkenntnisse

Die Lehrsprache an der UDE ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb musst du über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn du erfolgreich studieren willst.

Für die Einschreibung in ein Lehramtsstudium müssen alle Bewerber über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Bildungsinländer benötigen darüber keinen gesonderten Nachweis, ausländische Bewerber müssen vor Beginn des Studiums die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.

Folgende Personengruppen müssen eine gesonderte Prüfung ablegen:

  • Bürger eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss.
  • Bürger eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung.

Für folgende Fächer musst du zu Beginn des Bachelor- und/oder Master-Studiums verschiedene Sprachkenntnisse nachweisen:

Bachelor

Fach Schulform Zugangsvoraussetzungen
Englisch G, HRGe, GyGe, BK Englisch Sprachniveau B2 des GER1; eine weitere Fremdsprache auf Niveau A22
Französisch BK, GyGe Französisch Sprachniveau B1 des GER3
Spanisch BK, GyGe Spanisch Sprachniveau B1 des GER3
Türkisch HRGe, GyGe Türkisch Sprachniveau B2 des GER

  • 1 Zur diagnostischen Feststellung des Sprachniveaus findet zu Beginn des Studiums zusätzlich ein verpflichtender Assessment-Test statt.
  • 2 Sofern nicht eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde.
  • 3 Keine Zulassungsbedingung, wird jedoch vorausgesetzt. Zur Feststellung des Sprachniveaus findet zu Beginn des Studiums ein Sprachtest statt.

Master

Fach Schulform Zugangsvoraussetzungen
Englisch G, HRGe, GyGe, BK Latinum
Französisch GyGe Latinum
Spanisch GyGe Latinum
Türkisch HRGe, GyGe Türkisch Sprachniveau B2 des GER1
Evangelische Theologie GyGe Graecum
und
Latinum oder Hebraicum
Katholische Theologie GyGe Latinum, Graecum, Hebraicum2
Katholische Theologie HRGe, BK Latinum, Graecum, Hebraicum3
Philosophie GyGe Latinum oder Graecum
Geschichte GyGe Latinum

  • 1 Nachweisbar durch TOEMER.
  • 2 Das Latinum ist für die Lehramtsoption Gymnasium/Gesamtschule obligatorisch. In Griechisch und Hebräisch müssen Grundkenntnisse erlangt werden. „Bei Nichtvorliegen eines Hebraicums oder Graecums werden diese Kenntnisse durch das Bestehen einer entsprechenden Prüfung am Institut für Katholische Theologie der UDE oder an einer anderen theologischen Lehrstätte nachgewiesen.“ (FPO katholische Religion Master of Education GyGe).
  • 3 Für die Schulformen HRGe und BK werden Kenntnisse des Lateinischen, Altgriechischen und Hebräischen vorausgesetzt. „Bei Nichtvorliegen eines Latinums oder eines anderen Nachweises von Lateinkenntnissen oder eines Hebraicums oder Graecums werden diese Kenntnisse durch das Bestehen einer entsprechenden Prüfung am Institut für Katholische Theologie der UDE oder an einer anderen theologischen Lehrstätte nachgewiesen.“ (FPO katholische Religion Master of Education HRGe und BK).

Sprachnachweise können u. a. an folgender Stelle erworben werden: https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1.php 

Sprachtests für Erstsemester

https://www.uni-due.de/erstsemester/sprachen.php 

Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse ohne Studium einer Fremdsprache

Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen.

Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse für das Studium einer Fremdsprache

Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein 3-monatiger Auslandsaufenthalt verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Weitere Informationen findest du im Bereich Ba-Ma A bis Z beim entsprechenden Fach.

Englisch:
Sprachkenntnisse in Englisch erforderlich. Die Sprachkenntnisse müssen durch Vorlage des Abiturzeugnisses bei der Einschreibung nachgewiesen werden. Ein obligatorischer Einstufungstest zu Beginn des Semesters teilt die Studierenden in Veranstaltungen ein, die ihrem Niveau entsprechen.

Französisch und Spanisch:
Zugangsvoraussetzung für das Studienfach Französische Sprache und Kultur sind Französisch-Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) mit Anteilen der Kompetenzstufe B2 vor allem in den rezeptiven Bereichen (dies entspricht etwa dem Niveau des DEL oder 300 Unterrichtsstunden). Der Nachweis erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an einem für alle Studierenden obligatorischen schriftlichen Spracheingangstest.

Türkisch:
Sprachkenntnisse in Türkisch erforderlich. Der Nachweis wird erbracht durch: Türkisch als Muttersprache, Türkisch als Abiturfach, 4 Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen Sprachtest (TOEMER).

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sind in den folgenden Fächern gesonderte Kenntnisse erforderlich:

  • die Fächer Englisch, Französisch, Geschichte, Katholische Religionslehre und Spanisch erfordern Kenntnisse in Latein (Latinum),
  • das Fach Philosophie/Praktische Philosophie erfordert Kenntnisse in Latein oder Griechisch (Latinum oder Graecum),
  • das Fach Evangelische Religionslehre erfordert Kenntnisse in Griechisch (Graecum) sowie auf Kenntnisse in Latein oder Hebräisch (Latinum oder Hebraicum),
  • das Fach Katholische Religionslehre erfordert Kenntnisse in Griechisch und Hebräisch.

Lehramt am Berufskolleg

Für das Lehramt am Berufskolleg (BK) ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von 12 Monaten (52 Wochen) Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil (27 Wochen) soll vor Abschluss des Studiums abgeleistet werden; die Gesamtdauer der fachpraktischen Tätigkeit ist bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen (LZV 2009 §5.6). Einschlägig förderliche Berufsausbildungen können anerkannt werden.

Vorkurse

Für einige Fächer wie Mathematik oder Physik sind über die formalen Zulassungsvoraussetzungen hinaus fachspezifische Zusatzkenntnisse notwendig. Näheres zu den Vorkurse findest du in unserem Artikel Vorkurs.

Fachspezifische Regelung für den Zugang

Für einige Fächer gelten besondere Zugangsregeln .

Rechtliche Grundlagen zum Studium

Verwandte Seiten

Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2014-09-15