Kopftuch tragen als Lehrerin

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im Januar 2015 beschlossen, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht mit der Verfassung, speziell der Religionsfreiheit, vereinbar ist. Künftig dürfen Pädagoginnen also eine religiöse Kopfbedeckung tragen.

Das Schulgesetz  vom 15.02.2005 für das Land NRW wurde nach dem Beschluss geändert (aktuelle Version vom 25. Juni 2015).

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-06-12

Lass doch gerne eine Bewertung für diese Seite da.

Wie viele Sterne würdest du dieser Seite geben?

Hier kannst du deine Meinung zu dieser Seite eintragen. Deine Meinung wird nicht veröffentlicht und kann nur von dem Team des LehramtsWiki eingesehen werden.

300 Buchstaben verblieben.