Vorbereitungsdienst
Zweimal jährlich organisiert das ZLB unter Mitwirkung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) und des ZfsL Essen eine Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt. Diese Veranstaltung richtet sich an zukünftige Referendar*innen. Den nächsten Termin kündigen wir an dieser Stelle an.
Grundlegendes
- Der Vorbereitungsdienst ist an Schulen und an ZfsL zu leisten.
- Erforderlicher Abschluss ist der Master of Education oder eine Erste Staatsprüfung. Hast du die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bzw. deinen Master of Education nicht in NRW erworben, musst du dein Zeugnis als gleichwertig geeignet anerkennen lassen.
- Aufgabe des Vorbereitungsdienstes ist die theoretisch fundierte Ausbildung für die berufspraktische Tätigkeit in zunehmender Eigenverantwortlichkeit der Auszubildenden. Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst gehört selbstständiger Unterricht.
- Die Einstellung erfolgt im Regelfall zum 01. Mai eines jeden Jahres. Bei Bedarf ist der 01. November als zusätzlicher Einstellungstermin möglich.
- Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personenorientierte Beratung, wozu ein Eingangs- und Perspektivgespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt.
Hotline
Auskünfte zum Vorbereitungsdienst oder auch zum Seiteneinstieg erhältst du an der Hotline des ZfsL NRW unter: 0211-837 1905. Bei Fragen kannst du dich auch an die Bezirksregierungen wenden.
Aufbau und Inhalt des Vorbereitungsdienstes
Grundlage für den Vorbereitungsdienst ist die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP). Am Ende wird die am neuen Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP orientierte Staatsprüfung abgelegt
Deine Ausbildung im Vorbereitungsdienst findet in deinen studierten Fächern oder Lernbereichen statt, in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach (z. B. Kunst) sein. Wenn du ein Erweiterungsfach studiert hast, kann dieses eines deiner Fächer oder den dritten Lernbereich ersetzen.
- Die Ausbildung umfasst Unterricht unter Anleitung und selbstständigen Unterricht und erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs.
- Die Unterrichtsbesuche der Seminarausbilder*innen dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichtshospitationen bei Seminarausbilder*innen sowie bei Lehramtsanwärter*innen.
- In deinen Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen du eine kurzgefasste Planung vorzulegen hast.
- Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen durchschnittlich neun Wochenstunden auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren.
- Zusätzlicher selbstständiger Unterricht von bis zu drei Wochenstunden kann Lehramtsanwärter*innen mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.
Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit
Betreust du ein Kind unter 18 Jahren oder pflegst einen Angehörigen, dann kannst du deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit ablegen.
Du arbeitest dann nur 75% deiner regulären Ausbildungszeit und deine durchschnittlichen Wochenstunden reduzieren sich von 21 auf 15,75 Wochenstunden. Entsprechend verlängert sich der Vorbereitungsdienst auf 24 statt 18 Monate. Deine Anwärterbezüge, deine Vermögenswirksamen Leistungen und auch dein Familienzuschlag wird anteilig gekürzt. Die Beihilfe erhältst du dagegen durchgehend in voller Höhe.
Betreust du bereits ein Kind oder pflegst du einen Angehörigen, beantragst du deine Teilzeit zusammen mit deiner Bewerbung. Beginnst du erst nach deiner Bewerbung, aber noch vor deiner Einstellung ein Kind zu betreuen oder einen Angehörigen zu pflegen, stellst du deinen Antrag am besten sofort, spätestens aber bis einen Monat vor deiner Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Übernimmst du erst nach deiner Einstellung Betreuungs- oder Pflegeaufgaben, beantragst du deine Teilzeit bis spätestens einen Monat vor Beginn des folgenden Schulhalbjahres für dieses.
Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.
Bewerbung zum Vorbereitungsdienst
Allgemeine Fristen
Der Einstellungstermin zum Vorbereitungsdienst ist der 01. Mai jeden Jahres. Die Bewerbungsphase startet gewöhnlich Anfang Oktober und endet Mitte November. Über einen zusätzlichen Einstellungstermin zum 01. November wird jedes Jahr neu entschieden.
Einstellungstermin
Für den Einstellungstermin zum 01. Mai 2021 ist die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen. Eine Bewerbung nach Ende der Frist ist nicht mehr möglich. Die Anmeldung für den Vorbereitungsdienst mit Beginn November 2021 wird voraussichtlich im April stattfinden. Weitere Informationen zu der Bewerbung findest du auf der SEVON Webseite.
Die Bewerbung
Die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst in NRW erfolgt zunächst online. Nach dem Ausfüllen der [Onlinebewerbung musst du diese herunterladen, zweimal ausdrucken, unterschreiben und mit den restlichen notwendigen Unterlagen per Post an die Bezirksregierung, in deren Bereich dein erster Ortswunsch liegt, schicken.
Beachte, dass für die Ausschlussfrist das Eingangsdatum bei der Bezirksregierung, nicht das Datum des Poststempels oder des Absendens relevant ist! Verspätet eingegangene Antragsunterlagen sowie falsche Angaben in der Bewerbung führen zum Ausschluss aus dem Verfahren!
Beim Ausfüllen der Onlinebewerbung besteht keine Möglichkeit des Zwischenspeicherns. Sobald du die Bewerbung einmal ausgefüllt hast, kannst du deine Angaben nicht mehr ändern. Bei der Onlinebewerbung musst du unter anderem deine Ortswünsche final angeben. Weitere Angaben während der Onlinebewerbung sind beispielsweise der Schnitt des Abiturs, Note und Datum des Bachelorabschlusses und gegebenenfalls der Anspruch auf Sozialpunkte. Informationen dazu findest du in den Hinweisen für Bewerber*innen.
Du kannst dich natürlich schon für den Vorbereitungsdienst bewerben, wenn du dein Masterstudium noch nicht vollständig abgeschlossen hast und beispielsweise gerade deine Masterarbeit schreibst. Zu einer bestimmten Nachreichfrist müssen allerdings alle Unterlagen vorhanden sein und dann musst du auch dein Masterzeugnis, mit dem due deinen Abschluss nachweist, einreichen. Die aktuelle Frist findest du im Portal SEVON.
Nur wenn mehr Bewerbungen eingehen als Ausbildungsplätze vorhanden sind, muss ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden. Ist dies der Fall, wirst du rechtzeitig informiert. Vorgekommen ist dies allerdings das letzte Mal vor 10 Jahren.
Unterlagen
Wenn du deine Onlinebewerbung ausgefüllt und abgesendet hast, erhältst du eine Übersicht über die Unterlagen, die du zusammen mit der ausgedruckten und unterschriebenen Version deiner Bewerbung per Post an die Bezirksregierung schicken musst. Du solltest das Ausfüllen der Onlinebewerbung nicht auf die lange Bank schieben, da das Beantragen einiger Unterlagen sehr lange dauern kann (bei der Geburtsurkunde bspw. bis zu drei Wochen) und es sich bei dem als Bewerbungsschluss angegebenen Termin um eine Ausschlussfrist handelt (für den Einstellungstermin 01. Mai ist das Bewerbungsende beispielsweise der 15. November).
Hier ist eine Übersicht über die Unterlagen, die für die Bewerbung nötig sein können. (Die mit einem 1 gekennzeichneten Unterlagen können bis zur im Bewerbungsverfahren geltenden Frist nachgereicht werden. Diese Frist wird zum jeweiligen Bewerbungsstart in den aktuellen Unterlagen bekannt gegeben.)
- Druckversion deines Antrages (kann nach Absendung der Online-Bewerbung erstellt werden)
- Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto
- Geburtsurkunde (beglaubigter Registerausdruck) oder ggf. Ausdruck aus dem Eheregister (Eheurkunde oder beglaubigter Registerausdruck)
- Bei Verheirateten: Ausdruck aus dem Eheregister (Eheurkunde oder beglaubigter Registerausdruck)
- Bei standesamtlich eingetragenen Lebenspartnerschaften: Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Registerausdruck)
- ggf. Geburtsurkunde(n) der Kinder/des Kindes / (beglaubigter Registerausdruck) oder Schwangerschaftsbescheinigung mit Datum der erwarteten Niederkunft
- amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises über die Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abiturzeugnis)
- ggf. Bescheinigung über die Fachpraktische Tätigkeit 1 (nur im Lehramt an Berufskollegs)
- Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht 1 (bei einer Ausbildung in den Fächern Evangelische, Katholische oder Islamische Religionslehre)
- für eine Ausbildung im Fach Sport den Nachweis über einen erfolgreich abgeleisteten „Erste-Hilfe-Kurs“ 1 sowie die Bescheinigung über den Erwerb des „Deutschen Rettungsschwimmabzeichen“ 1 (der deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, des Deutschen Roten Kreuzes oder des Arbeiter-Samariter-Bundes) in Gold, Silber oder Bronze (die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Einstellungstermins nicht älter als vier Jahre sein).
- ggf. Nachweise der Wartezeit nach § 6 des Lehrerausbildungsgesetzes von 2009 (z.B. bei geleistetem Wehr- oder Zivildienst)
- ggf. Nachweis zu sonstigen sozialen Kriterien
- ggf. Meldebescheinigung als Nachweis entsprechender sozialer Kriterien (nicht älter als drei Monate)
- ggf. amtlich beglaubigte Kopie des gültigen Aufenthaltstitels (nur bei Nicht-EU-Staatsangehörigen).
- Erweitertes Führungszeugnis
Bewerber*innen, die ihr Lehramtsstudium in Nordrhein-Westfalen absolviert haben:
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung 1 (ist auch von Absolvent*innen des nordrheinwestfälischen Modellversuchs „Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung“ / Bachelor-/Masterstudiengang nach altem Recht vorzulegen)
oder
- amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses als Master of Education gemäß Lehramtszugangsverordnung 1 (nach neuem Recht)
und
- amtlich beglaubigte Kopien aller Hochschulabschlüsse (i. d. Regel Bachelorzeugnis), die vor Beginn des nordrhein-westfälischen Masterstudiums (Master of Education) nach neuem Recht abgelegt wurden (Vorlage bis zum Bewerbungsschluss)
- ggf. eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über eine Erweiterungsprüfung 1
Bewerber*innen, die ihr Lehramtsstudium außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen absolviert haben:
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses 1 über die anerkannte(n) Prüfung(en)
und
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Anerkennungsbescheides 1
und
- ggf. amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über eine Erweiterungsprüfung mit Anerkennungsbescheid 1
Erweitertes Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis muss der Bezirksregierung nicht zum Bewerbungsschluss, aber rechtzeitig vor dem Einstellungstermin vorliegen. Mit dem Ausdruck deiner Online-Bewerbung erhältst du ein Schreiben, mit welchem du das Führungszeugnis bei deiner Meldebehörde beantragen kannst. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundesamt für Justiz direkt an die Bezirksregierung geschickt.
Geburtsurkunde
Um eine Geburtsurkunde zu beantragen hast du zwei Möglichkeiten. Im Internet gibt es kostenpflichtige Angebote (z.B. Standesamt.com), über die Urkunden beantragt werden können. Meist können die Urkunden aber auch über die Webseite des Standesamts deines Geburtsortes beantragt werden. Wenn dieses kein Online-Formular zur Verfügung stellt, kannst du auch per E-Mail oder Post einen Antrag stellen.
Sozialpunkte
Die nachfolgende Übersicht gibt dir einen Überblick über die Anzahl der nach allgemeiner Verwaltungspraxis zuerkannten Sozialpunkte.
- Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft (3)
- Alleinige Verantwortung für einen anerkannten Pflegefall (12)
- Mitbetreuung eines Pflegefalls (4)
- Alleinstehende(r) mit minderjährigen Kind(ern) im eigenen Haushalt (9)
- Ortsgebundenes Ausbildungsverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis der Partner*in (im Falle der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, gilt nicht für die eheähnliche Gemeinschaft) (2)
- Minderjährige Kinder, pro Kind (4)
- Kinder mit nachgewiesenen gesundheitlichen oder erzieherischen Problemen (2)
- Schwerbehinderung, je nach GdB (5-10)
- Schwerbehinderten gleichgestellte Bewerber*innen (5)
- Sonstige soziale Gründe nach Anerkennung durch die Bezirksregierung (1)
- Mitgliedschaft in einer gewählten Vertretung kommunaler Gebietskörperschaften (z.B. Ratsmandat bei einer Kommune) (9)
Die Begründung der sozialen Kriterien muss anhand von Urkunden und Bescheinigungen erfolgen. Bescheinigungen dürfen bei Abgabe der Unterlagen nicht älter als drei Monate sein. Dies gilt jedoch nicht für den Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Die Nachweise (im Original oder als beglaubigte Kopie) müssen bis zum Bewerbungsschluss eingereicht werden, da verspätet eingereichte Nachweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Urkunden und Bescheinigungen findest du in den Hinweisen zur Bewerbung auf der Seite SEVON.
Sonstiges
Ausbildungsorte
Eine Übersicht über die Ausbildungsorte die zum jeweiligen Einstellungstermin offen sind wird zum Bewerbungsstart, zusammen mit den Unterlagen zum Bewerbungsverfahren, welche die aktuellen Termine und Fristen beinhalten, auf der Internetplattform SEVON veröffentlicht.
Bewerbungsrücknahme
Solltest du nach deiner Bewerbung doch kein Interesse an der Einstellung in den Vorbereitungsdienst haben, musst du dies der Bezirksregierung bei der du deine Unterlagen eingereicht hast, schriftlich mitteilen. Wenn du bereits ein Einstellungsangebot erhalten hast, muss die Absage an die Bezirksregierung gehen, von der du das Einstellungsangebot erhalten hast. In den Hinweisunterlagen zum Bewerbungsverfahren bittet das Ministerium darum zu beachten, „dass Bewerberinnen und Bewerber, die nach Durchführung eines Zulassungsverfahrens den Vorbereitungsdienst ohne wichtigen Grund nicht antreten, in einem etwaigen Zulassungsverfahren des nächsten Einstellungstermins nicht berücksichtigt werden. Die genauen Konsequenzen kannst du auf der SEVON Webseite in den allgemeinen Hinweisen für Bewerberinnen und Bewerber nachlesen.
Die Einstellung erfolgt auch nicht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes für ein entsprechendes Lehramt eine Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat. Sie soll auch dann nicht erfolgen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber nach einer früheren Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst die Wiedereinstellung beantragt, es sei denn, dass die Beendigung aus wichtigem Grund auf eigenen Antrag erfolgt ist. Wichtige Gründe sind insbesondere Familienzusammenführung, Kindererziehung, alleinige Verantwortung für einen ärztlich anerkannten Pflegefall, längere schwere Erkrankung oder berufliche Weiterqualifizierung für den Lehrerberuf außerhalb eines Vorbereitungsdienstes; ausbildungsfachliche Gründe sind keine wichtigen Gründe.“ (§5 Abs. 2 OVP - Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen)
Tauschbörse
Wenn du den dir angebotenen Ort des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung gegen einen anderen Ort tauschen willst, findest du im Internet eine landesweite Tauschbörse. Der Zugang zur Tauschbörse wird in jedem Bewerbungsverfahren durch ein Passwort geschützt. Dies bedeutet, dass nach Öffnen des Links, der auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster hinterlegt ist, ein Benutzername und ein Kennwort eingegeben werden müssen, um auf die Tauschbörse zugreifen zu können. Benutzername und Kennwort werden euch mit dem Einstellungsangebot schriftlich durch die Bezirksregierung mitgeteilt. Voraussetzungen für einen Tausch sind:
- gleiches oder entsprechendes Lehramt;
- gleiche Fächerkombination;
- gleicher Schulformschwerpunkt.
Quellen
Dieser Artikel ist gültig bis 202-11-15