Bachelor-Master:Auslandsaufenthalt
Allgemeine Informationen
Pflichtaufenthalte im Ausland
Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst laut Lehrerausbildungsgesetz in allen Lehrämtern einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten. Dabei ist es zwingend notwendig, dass die studierte Sprache in dem Land die Landessprache ist.[1]
Die Fächer Englisch und Türkisch setzen diese Vorgabe gemäß LABG um; der Auslandsaufenthalt kann in bis zu drei Teilaufenthalte gesplittet und auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Zulässig sind unterschiedliche Formen von Auslandsaufenthalten wie Studium, Praktikum, Sprachkurse, Studienreisen etc. Die Fächer Französisch und Spanisch gehen über die Mindestanforderung hinaus und sehen das Studium eines Moduls im entsprechenden Ausland, d. h. ein Auslandssemester, vor.[2]
Detaillierte Informationen zu Auslandsaufenthalten in den modernen Fremdsprachen findest du auf den entsprechenden Übersichtsseiten:
- Auslandsaufenthalt im Fach Englisch
- Auslandsaufenthalt im Fach Französisch
- Auslandsaufenthalt im Fach Spanisch
- Auslandsaufenthalt im Fach Türkisch
Freiwillige Auslandsaufenthalte
Im verpflichtenden Eignungs- und Orientierungspraktikum kannst du freiwillig auch an einer Schule im Ausland das Praktikum absolvieren. Mehr Informationen dazu findest du im Wiki-Artikel zum EOP.
Das verpflichtende Berufsfeldpraktikum kannst du ebenfalls im Ausland absolvieren. Für die Ableistung im Ausland sind die jeweiligen Fächer beziehungsweise Fakultäten zuständig.
FAQ
Für alle Fragen, die den Auslandsaufenthalt im Bachelorstudium betreffen, hat das ABZ ein FAQ herausgegeben.
Informationen zu Stipendien und Finanzierung
Informationen über verschiedene Stipendien oder die Finanzierung deines Auslandsaufenthaltes findest du unter den folgenden Links:
- Auslandsstipendien der Fakultät für Geisteswissenschaften
- ERASMUS+ Programm
- PROMOS- und DUE-Mobil-Stipendien
- Finanzierungsmöglichkeiten
Verwandte Seiten
- Akademisches Auslandsamt
- Anerkennung von außeruniversitären Auslandsaufenthalten
- ERASMUS
- Förderprogramme und Stiftungen
- Lehrer im Ausland
Siehe auch
Quellen
- ↑ §11 (10); Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) Vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2018;https://bass.schul-welt.de/9767.htm [zuletzt besucht am 29.07.2019]
- ↑ https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_bachelor_auslandsaufenthalte.php [zuletzt besucht am 08.02.2018]
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-12-15