Härtefallantrag

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Studienbewerber*innen, die aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung in einer außergewöhnlichen Situation sind, können im Rahmen ihrer Bewerbung einen Härtefallantrag stellen. Dieser ermöglicht es, bei der Studienplatzvergabe besonders berücksichtigt zu werden.

Voraussetzungen

Ein Härtefallantrag kann gestellt werden, wenn die persönliche Situation so schwerwiegend ist, dass ein reguläres Warten auf einen Studienplatz nicht zumutbar ist. Mögliche Gründe sind zum Beispiel:

  • Eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist aufgrund der Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht möglich.
  • Eine schwierige Ausnahmesituationen für die eine Ablehnung des Zulassungsantrags ist nicht zumutbar und eine sofortige Aufnahme des Studiums erfordert, beispielweise aufgrund von Krankheiten mit Tendenz zur Verschlimmerung.

Dem Antrag muss ein ausführliches fachärztliches Attest beigefügt werden. Dieses sollte möglichst detailliert auf die gesundheitliche Situation eingehen, insbesondere auf:

  • Art und Entstehung der Erkrankung
  • Schweregrad
  • Verlauf
  • Behandlungsmöglichkeiten
  • konkrete Auswirkungen auf die Studienaufnahme


Prüfung des Antrags

Beachte, ein Härtefallantrag bedeutet nicht automatisch eine Zulassung. Jeder Antrag wird individuell geprüft, es gelten strenge Kriterien.


Richtlinien zu Sonder- und Härtefallanträgen findest du auf der Webseite des Deutschen Studierendenwerks.

Bei Fragen zu den formalen Anforderungen und zum Bewerbungsprozess kannst du dich außerdem an das Studierendensekretariat wenden.

Dieser Artikel ist gültig bis 2026-11-02

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