Bachelor-Master:Voraussetzungen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Voraussetzungen für deinen Zugang zur Universität

Der Zugang zur Universität ist mit dem Abitur, der fachgebundenen Hochschulreife, ohne Abitur und unter gewissen Voraussetzungen auch mit einem im Ausland erworbenen Schulabschluss möglich. In den FAQ zu den Studienvoraussetzungen findest du detaillierte Informationen dazu. Wenn du kein Abitur hast, informiert dich unser Artikel zum Zugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte über deine Möglichkeiten. Möchtest du ein Fach an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften studieren, lies bitte auch die Zugangsregeln für berufliche Qualifizierte.

Voraussetzungen für die Aufnahme deines Lehramtsstudiums

Numerus Clausus: Viele Fächer der Lehramtsstudiengänge sind zulassungsbeschränkt und setzen eine Bewerbung voraus. Welche das genau sind, kannst du dir in diesen Übersichten anschauen und in unserem Artikel zum Numerus Clausus alles Wissenswerte erfahren.

Eignungsprüfungen: Möchtest du die Fächer Kunst, Musik oder Sport studieren, musst du zunächst eine Eignungsprüfung ablegen. Welche Anforderungen diese jeweils beinhaltet, erfährst du auf unserer Seite zu den fächerspezifischen Vorgaben.

Voraussetzungen für deine Einschreibung

SkaLa®: Möchtest du dich für ein Lehramtsstudium einschreiben, musst du zuerst unseren Self-Assessment SkaLa absolvieren. Dies ist ein unbenoteter Sprachtest, der dir zeigt, welche Stärken und Schwächen du beim Lesen und Schreiben hast. Das Ergebnis ist wichtig für dich um zu erfahren, ob du gut mit den sprachlichen Anforderungen im Studium zurechtkommen wirst. Möchtest du dich beraten lassen, erfährst du, wie du deine Schwächen ausgleichen kannst. Wichtig: Du musst den Test vor deiner Einschreibung absolvieren.

SkaLa-Erklärvideos

In diesem Video erfährst du mehr über SkaLa®:

Was deine Ergebnisse bedeuten, erläutern wir dir in diesem Video:

Ausführliche Informationen zu SkaLa® wie zur Anmeldung, erfährst du auch auf der ZLB Webseite und in den FAQ.

Deutsch: Möchtest du als Bewerber*in aus einem EU-Mitgliedsland, aus Island, Liechtenstein, Norwegen, als Deutsche mit einem Bildungsabschluss aus dem Ausland oder als Bewerber*in aus einem Nicht-EU-Staat bei uns studieren, musst du vor Beginn des Studiums die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, DSH ablegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du von der DSH-Prüfung befreit werden. Das DSH-Team der UDE berät dich zur DSH.

Englisch: Für deine Einschreibung in den Bachelor brauchst du gemäß § 2 Abs. 2 der Fachprüfungsordnung Englisch Kenntnisse auf B2-Niveau des GER, die du in der Regel durch dein Abiturzeugnis nachweist.

Voraussetzungen für das Studieren im Bachelor

Englisch: Zu Beginn deines Studiums absolvierst du einen Sprachtest. Bestehst du ihn zu mindestens 50%, bist du zur Modulprüfung in den Modulen B/Ba: General Language Practice bzw. Introductory Module SP1: Introduction to Language Practice (ab WS 2018/19) zugelassen. Der Sprachtest kann nicht durch andere Tests wie TOEFEL etc. ersetzt werden und ist auch dann von dir zu absolvieren, wenn du Muttersprachler*in bist. Außerdem musst du bis zum Ende des 4. Fachsemesters, spätestens bis zur Anmeldung deiner BA-Arbeit, eine weitere moderne Fremdsprache auf A2-Niveau des GER nachweisen, vgl. §2 FPO G, HRSG, Gy/Ge, BK.

Französisch und Spanisch: Zu Beginn deines Studiums nimmst du gem. § 2 der jeweiligen Fachprüfungsordnung für Gy/Ge und BK an einem verpflichtenden Sprachtest teil, der dir nach erfolgreichem Bestehen ermöglicht, das Modul Sprachpraxis A zu besuchen und Prüfungen darin abzulegen. Der Sprachtest setzt Kenntnisse auf der Niveaustufe B1 des GER voraus, also Grund- oder Leistungskursniveau. Wenn du das Sprachniveau noch nicht erreicht hast, kannst du am Institut für Optionale Studien, IOS, kostenlos Sprachkurse besuchen. In Spanisch kannst du deine Sprachkenntnisse mit einem DELE-Zertifikat nachweisen, das die Niveaustufe B1 dokumentiert und nicht älter als 24 Monate ist, vgl. Info für Erstsemester. In Französisch ist das leider nicht möglich.

Türkisch: Im Fach Türkisch werden fremdsprachliche Kenntnisse auf der Niveaustufe B2 des GER erwartet, um den Lehrveranstaltungen in türkischer Sprache folgen zu können. Zwar benötigst du keinen Nachweis über die Niveaustufe B2 bei deiner Einschreibung, allerdings wird diese im Rahmen einer Studienleistung im ersten Fachsemester überprüft und ist dann notwendig, um weitere Veranstaltungen belegen zu können, vgl. §2 FPO HRSG und Gy/Ge.

Alle Informationen der verschiedenen Sprachinstitute der Fakultät Geisteswissenschaften sowie deren Ansprechpartner*innen findest du zusammengefasst über Sprachtests.

Auslandsaufenthalt: Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein Auslandsaufenthalt im Bachelorstudium verpflichtend vorgeschrieben. Studierst du zwei moderne Fremdsprachen, musst du nur für eine von beiden den Auslandsaufenthalt nachweisen. Weitere Informationen findest du im Artikel Auslandsaufenthalt und auf den Fächerseiten bei dem entsprechenden Fach.

Voraussetzungen für die Einschreibung in den Master

Gemäß §11 der LZV bzw. §2 der Fachprüfungsordnungen der Schulformen HRSG, Gy/Ge und BK im Master musst du in den Fächern Geschichte, ev./kath. Religion und Philosophie Kenntnisse in den alten Sprachen Latein, Hebräisch oder Griechisch für die Mastereinschreibung vorweisen:

Geschichte, Gy/Ge: Kleines Latinum

Evangelische Religionslehre, Gy/Ge: Graecum und entweder Hebraeicum oder kleines Latinum

Katholische Religionslehre, Gy/Ge: kleines Latinum, Hebraicum und Graecum. Hast du kein Hebraicum oder Graecum kannst du Kenntnisse zur Übersetzung und Kommentierung alt- und neutestamentlicher Texte durch das Bestehen einer entsprechenden Prüfung am Institut für Katholische Theologie der UDE oder an einer anderen theologischen Lehrstätte nachweisen

Katholische Religionslehre, BK und HRSG: Latinum, Hebraicum und Graecum. Hast du kein Latinum, Hebraicum oder Graecum, kannst du diese Kenntnisse durch das Bestehen einer entsprechenden Prüfung am Institut für Katholische Theologie der UDE oder an einer anderen theologischen Lehrstätte nachweisen.

Philosophie, Gy/Ge: Kleines Latinum oder Graecum

Wenn du Sprachnachweise erwerben möchtest, kannst du am Institut für Optionale Studien (IOS) kostenlos Kurse besuchen: Sprachkurse (E1). Bei Fragen zu den Sprachkursen, kannst du dich an sprachkurse​@uni-due.de wenden.

Für Latein gibt es außerdem die Lateinberatung.

Voraussetzungen für den Abschluss deines Lehramtsstudiums

Unabhängig davon, ob du eine Fremdsprache studierst oder nicht, musst du bis zum Vorbereitungsdienst Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen. Diese belegst du in der Regel durch dein Abiturzeugnis. Hierbei beachte bitte die Detailregelungen in §11 der LZV:

  • Wenn Deutsch nicht deine Erstsprache ist, du aber dein Abitur in deutscher Sprache erworben hast, musst du nur Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachweisen.
  • Wenn du mit der fachgebundenen Hochschulreife des Berufskollegs nur eine Fremdsprache nachweisen kannst, musst du während deines Studiums eine zweite Fremdsprache erwerben und diese bis zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst nachweisen.
  • Wenn du für das Lehramt an Berufskollegs mit beruflicher Fachrichtung studierst, musst du nur Kenntnisse in einer Fremdsprache bis zum Vorbereitungsdienst nachweisen.

Studierst du für das Lehramt am Berufskolleg, musst du eine Fachpraktische Tätigkeit im Umfang 52 Wochen oder 12 Monaten nachweisen. Für den Abschluss deines Lehramtsmasters musst du 27 Wochen oder mehr davon bis zur Anmeldung deiner Masterarbeit nachweisen, den Rest bis zur Aufnahme deines Vorbereitungsdiensts.

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-08-24