Bachelor-Master:Auslandsaufenthalt
Allgemeine Informationen
Beachte, dass du mit der Planung deines Auslandsaufenthalts frühzeitig beginnst.
Pflichtaufenthalte im Ausland
Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst laut Lehrerausbildungsgesetz in allen Lehrämtern einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten. Dabei ist es zwingend notwendig, dass die studierte Sprache in dem Land die Landessprache ist.
Die Fächer Englisch und Türkisch setzen diese Vorgabe gemäß LABG um; du kannst deinen Auslandsaufenthalt in bis zu drei Teilaufenthalte splitten, die du auch in der vorlesungsfreien Zeit absolvieren kannst und dabei zwischen verschiedenen Formen wie Studium, Praktikum, Sprachkurse oder Studienreisen wählen.
Die Fächer Französisch und Spanisch gehen über die Mindestanforderung hinaus und sehen das Studium eines Moduls im entsprechenden Ausland, d. h. ein Auslandssemester, vor. Alternativ hast du auch die Möglichkeit ein Auslandspraktikum zu absolvieren. Mehr Informationen zum Auslandssemester findest du auf dieser Webseite des Instituts für romanische Sprachen.
Detaillierte Informationen zu Auslandsaufenthalten in den modernen Fremdsprachen findest du auf den entsprechenden Übersichtsseiten:
- Auslandsaufenthalt im Fach Englisch
- Auslandsaufenthalt im Fach Französisch
- Auslandsaufenthalt im Fach Spanisch
- Auslandsaufenthalt im Fach Türkisch
Freiwillige Auslandsaufenthalte
Möchtest du das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) an einer Schule im Ausland absolvieren, findest du dazu mehr Informationen im Wiki-Artikel zum EOP.
Das Berufsfeldpraktikum kannst du ebenfalls im Ausland absolvieren. Für die Ableistung im Ausland sind die jeweiligen Fächer beziehungsweise Fakultäten zuständig.
Möchtest du als Lehrkraft ins Ausland gehen, findest du in unserem Wiki-Artikel weitere Informationen.
Du möchtest deine Sprachkenntnisse verbessern, dann melde dich zum Sprachtandem an oder besuche das Sprachcafé Lingua des Studierendenwerks.
Anerkennung von Auslandsaufenthalten
Für dein Studium kannst du dir auch außeruniversitäre Auslandsaufenthalte anrechnen lassen. Hierzu hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine Regelung für alle vier Fremdsprachen im BA-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt werden können:
- Praktika während der Studienzeit; vorausgesetzt, dass diese mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind
- Auslandsaufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
- Erwerb der Hochschulreife im Zielland
- zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland; wobei hier im Einzelfall zu entscheiden ist
Zur Beratung und Einschätzung, ob eine Anerkennung in deinem Fall möglich ist, kannst du dich an die Studienfachberatung in deinem Fach bzw. die Modulbeauftragten wenden.
FAQ
Für Fragen, die den Auslandsaufenthalt im Bachelorstudium betreffen, hat das ABZ ein FAQ zusammengestellt. Auf der Webseite Lehramt International findest du weitere Informationen zu Auslandsaufenthalten im Lehramtsstudium und auch Termine zu Infoveranstaltungen.
Informationen zu Stipendien und Finanzierung
Auf der Webseite Finanzierung des International Office findest du Informationen zu verschiedenen Fördermöglichkeiten der UDE wie dem ERASMUS-Programm oder PROMOS- und DUE-Mobil-Stipendien. Die Sektion Internationale Beziehungen der Geisteswissenschaften hat in ihrer Infothek Outgoings noch weitere Informationen zum Studium im Ausland für dich.
Dieser Artikel ist gültig bis 2023-09-23