Bachelor-Master:Voraussetzungen
Voraussetzungen für deinen Zugang zur Universität
Der Zugang zur Universität ist mit dem Abitur, der fachgebundenen Hochschulreife, ohne Abitur und unter gewissen Voraussetzungen auch mit einem im Ausland erworbenen Schulabschluss möglich. In den FAQ zu den Studienvoraussetzungen findest du detaillierte Informationen dazu. Wenn du kein Abitur hast, informiert dich unser Artikel zum Zugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte über deine Möglichkeiten. Möchtest du ein Fach an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften studieren, findest du in den Zugangsregeln Informationen für berufliche Qualifizierte.
Voraussetzungen für die Aufnahme deines Lehramtsstudiums
Numerus Clausus: Viele Fächer der Lehramtsstudiengänge sind zulassungsbeschränkt und setzen eine Bewerbung voraus. Welche das genau sind, kannst du dir in diesen Übersichten anschauen und in unserem Artikel zum Numerus Clausus alles Wissenswerte erfahren.
Eignungsprüfungen: Möchtest du die Fächer Kunst, Musik oder Sport studieren, musst du zunächst eine Eignungsprüfung ablegen. Welche Anforderungen diese jeweils beinhaltet, erfährst du auf unserer Seite zu den fächerspezifischen Vorgaben.
Voraussetzungen für deine Einschreibung
SkaLa®
Möchtest du dich für ein Lehramtsstudium einschreiben, musst du zuerst das Self-Assessment SkaLa® absolvieren. Dies ist ein unbenoteter Sprachtest, der dir zeigt, welche Stärken und Schwächen du beim Lesen und Schreiben hast. Das Ergebnis ist wichtig für dich um zu erfahren, ob du gut mit den sprachlichen Anforderungen im Studium zurechtkommen wirst. Du kannst dich auch beraten lassen und hierbei erfahren, wie du eventuelle Schwächen ausgleichen kannst.
Wichtig: Du kannst nicht durchfallen und musst den Test vor deiner Einschreibung absolvieren. Den Code, den du nach Abschluss des Assessments erhältst, musst du zur Einschreibung mitbringen.
SkaLa®-Erklärvideos
Erklärvideo: SkaLa für Studieninteressierte
Erklärvideo: SkaLa Ergebnisse
Ausführliche Informationen zu SkaLa® erhältst du auf der ZLB Webseite und in den FAQ.
Deutsch
Möchtest du als Bewerber*in aus einem EU-Mitgliedsland, aus Island, Liechtenstein, Norwegen, als Deutsche mit einem Bildungsabschluss aus dem Ausland oder als Bewerber*in aus einem Nicht-EU-Staat bei uns studieren, musst du vor Beginn des Studiums die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, DSH ablegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du von der DSH-Prüfung befreit werden. Das DSH-Team der UDE berät dich zur DSH.
Englisch
Für deine Einschreibung in den Bachelor brauchst du gemäß § 2 Abs. 2 der Fachprüfungsordnung Englisch Kenntnisse auf B2-Niveau des GER, die du in der Regel durch dein Abiturzeugnis nachweist.
Fächerspezifische Voraussetzungen für das Studieren im Bachelor
Englisch:
Zu Beginn deines Studiums absolvierst du einen Sprachtest. Bestehst du ihn zu mindestens 50%, bist du zur Modulprüfung in den Modulen B/Ba: General Language Practice bzw. Introductory Module SP1: Introduction to Language Practice (ab WS 2018/19) zugelassen. Der Sprachtest kann nicht durch andere Tests wie TOEFEL etc. ersetzt werden und ist auch dann von dir zu absolvieren, wenn du Muttersprachler*in bist. Außerdem musst du bis zum Ende des 4. Fachsemesters, spätestens bis zur Anmeldung deiner BA-Arbeit, eine weitere moderne Fremdsprache auf A2-Niveau des GER nachweisen, vgl. §2 FPO G, HRSG, Gy/Ge, BK.
Französisch und Spanisch:
Zu Beginn deines Studiums nimmst du gem. § 2 der jeweiligen Fachprüfungsordnung für Gy/Ge und BK an einem verpflichtenden Sprachtest teil, der dir nach erfolgreichem Bestehen ermöglicht, das Modul Sprachpraxis A zu besuchen und Prüfungen darin abzulegen. Der Sprachtest setzt Kenntnisse auf der Niveaustufe B1 des GER voraus, also Grund- oder Leistungskursniveau. Wenn du das Sprachniveau noch nicht erreicht hast, kannst du am Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen (ehemals Insittut für Optionale Studien) kostenlos Sprachkurse besuchen. Ein erfolgreicher Abschluss des B1-Kurses für Romanisten führt ebenfalls zur Zulassung zum Modul Sprachpraxis A, vgl. Infoblatt. Im Fach Spanisch kannst du deine Sprachkenntnisse mit einem DELE-Zertifikat nachweisen, das die Niveaustufe B1 dokumentiert und nicht älter als 24 Monate ist. Mehr Informationen hierzu findest du auf den Webseiten des Instituts Romanistik unter dem Reiter Informationen für Erstsemester. In Französisch ist das leider nicht möglich.
Türkisch:
Im Fach Türkisch werden fremdsprachliche Kenntnisse auf der Niveaustufe B2 des GER erwartet, um den Lehrveranstaltungen in türkischer Sprache folgen zu können. Zwar benötigst du keinen Nachweis über die Niveaustufe B2 bei deiner Einschreibung, allerdings wird diese im Rahmen eines Sprachtests im ersten Fachsemester überprüft und ist dann notwendig, um weitere Veranstaltungen belegen zu können, vgl. §2 FPO HRSG und Gy/Ge.
Alle Informationen der verschiedenen Sprachinstitute der Fakultät Geisteswissenschaften sowie deren Ansprechpartner*innen findest du zusammengefasst über Sprachtests.
Auslandsaufenthalt:
Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein Auslandsaufenthalt im Bachelorstudium verpflichtend vorgeschrieben. Studierst du zwei moderne Fremdsprachen, musst du nur für eine von beiden den Auslandsaufenthalt nachweisen. Weitere Informationen findest du im Artikel Auslandsaufenthalt und auf den Fächerseiten bei dem entsprechenden Fach.
Wenn du Sprachkenntnisse erwerben oder auffrischen möchtest, kannst du am Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen (IwiS) kostenlos Kurse besuchen: Sprachkurse (E1). Bei Fragen zu den Sprachkursen wende dich an sprachkurse@uni-due.de.
Voraussetzungen für die Einschreibung in den Master
Gemäß §11 der LZV bzw. §2 der Fachprüfungsordnungen der Schulformen HRSG, Gy/Ge und BK im Master musst du in den Fächern Geschichte, ev./kath. Religion und Philosophie Kenntnisse in den alten Sprachen Latein, Hebräisch oder Griechisch für die Mastereinschreibung vorweisen:
Geschichte
- Gy/Ge: Kleines Latinum
Evangelische Religionslehre
- Gy/Ge: Graecum und entweder Hebraeicum oder kleines Latinum
Katholische Religionslehre
- Gy/Ge: kleines Latinum, Griechisch- und Hebräischkenntnisse. Das kleine Latinum belegst du mit deinem Abiturzegnis oder holst es am Institut für optionale Studien (IOS) oder bei einem außeruniversitäten Sprachkursanbieter nach. Wichtig ist, dass du eine staatliche Prüfung bei einer dafür beauftragten Bezirksregierung ablegst. Nur deren Nachweise werden von der UDE anerkannt. Für den Erwerb der Griechisch- und Hebräischkenntnisse bietet dir das Institut eigene Kurse mit jeweils einer abschließenden kurzen Prüfung an. Belegst du alternativ einen Griechisch- oder Hebräischkurse am IOS, schließt du ihn dort mit einer Prüfung ab und ergänzt in der jeweils anderen Sprache eine kurze Prüfung am Institut auf Basis von Selbstlernmaterialien, die dir das Institut zur Verfügung stellt. Bitte lese die detaillierten Regelungen auf der Webseite des Instituts nach, dort findest du auch die Formulare für die Sprachnachweise.
- BK und HRSG: Lateinkenntnisse, Hebräischkenntnisse und Griechischkenntnisse. Hast du kein Latinum, erwirbst du dir die für das Studium erforderlichen Kenntnisse anhand des vom Institut für katholische Theologie bereitgestellten Materials im Selbststudium und legst dort abschließend eine kurze Prüfung ab. Für den Erwerb der Griechisch- und Hebräischkenntnisse gelten die Regelungen wie für Gy/Ge beschrieben.
Philosophie
- Gy/Ge: Kleines Latinum oder Graecum
Wenn du Sprachkenntnisse erwerben oder auffrischen möchtest, kannst du am Institut für Optionale Studien (IOS) kostenlos Kurse besuchen: Sprachkurse (E1). Bei Fragen zu den Sprachkursen wende dich an sprachkurse@uni-due.de.
Voraussetzungen für den Abschluss deines Lehramtsstudiums
Unabhängig davon, ob du eine Fremdsprache studierst oder nicht, musst du bis zum Vorbereitungsdienst Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen. Diese belegst du in der Regel durch dein Abiturzeugnis. Hierbei beachte bitte die Detailregelungen in §11 der LZV:
- Wenn Deutsch nicht deine Erstsprache ist, du aber dein Abitur in deutscher Sprache erworben hast, musst du nur Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachweisen.
- Wenn du mit der fachgebundenen Hochschulreife des Berufskollegs nur eine Fremdsprache nachweisen kannst, musst du während deines Studiums eine zweite Fremdsprache erwerben und diese bis zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst nachweisen.
- Wenn du für das Lehramt an Berufskollegs mit beruflicher Fachrichtung studierst, musst du nur Kenntnisse in einer Fremdsprache bis zum Vorbereitungsdienst nachweisen.
Studierst du für das Lehramt am Berufskolleg, musst du eine Fachpraktische Tätigkeit im Umfang 52 Wochen oder 12 Monaten nachweisen. Für den Abschluss deines Lehramtsmasters musst du 27 Wochen oder mehr davon bis zur Anmeldung deiner Masterarbeit nachweisen, den Rest bis zur Aufnahme deines Vorbereitungsdiensts.
Dieser Artikel ist gültig bis 2024-12-24