Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (Teilstudiengang DSSZ)

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Studierst du für das Lehramt an Grundschulen, kannst du seit dem Wintersemester 2023/24 einen neuen Teilstudiengang wählen: Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ).

Der Teilstudiengang DSSZ ist nur von Grundschulstudierenden wählbar. Studierende anderer Schulformen können DSSZ als Zusatzmodul absolvieren. Alle Studierende müssen das DaZ-Modul belegen.


Mit diesem Teilstudiengang erwirbst du die Befähigung, Schüler*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, im Erwerb der deutschen Sprache und in ihrer Mehrsprachigkeit zu fördern. Du wirst außerdem Schüler*innen in Türkisch oder einer anderen Herkunftssprache unterrichten können, wenn du ein entsprechendes Studiengangprofil wählst. DSSZ ist in diesem Sinne kein eigenständiges Unterrichtfach, sondern eine Qualifikation für die Förderung des Sprachenerwerbs und der Mehrsprachigkeit.

DaZ im Klassenzimmer (DaZimK)

Diesen Teilstudienbereich studierst du verpflichtend, damit du Schüler*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, im Erwerb der deutschen Sprache unterstützen kannst. Du förderst sie im regulären Unterricht deiner Fächer und Lernbereiche und auch in gesonderten DaZ-Klassen wie Vorbereitungsklassen und Alphabetisierungsklassen. Gleichzeitig fördert du ihre mehrsprachige Entwicklung.

Studiengangprofil Herkunftssprachenunterricht Türkisch (HSU Türkisch)

Dieses Profil kannst du wählen, um Türkisch sprechende Schüler*innen im sogenannten Herkunftssprachenunterricht Türkisch zu unterrichten. Hierfür musst du Türkisch auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sprechen. Deine Sprachkenntnisse weist du durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachtest nach, den du am Ende des ersten Semesters Im Bachelor verpflichtend absolvierst. Während deines Studiums wirst du auf das Sprachniveau C1 geführt, das Voraussetzung für die Einschreibung in den Masterstudiengang ist. Du weist dies durch deinen Bachelorabschluss nach und musst keine gesonderte Sprachprüfung ablegen. Absolvierst du dein Studium erfolgreich, hast du gleichzeitig die Qualifikation als HSU-Lehkraft Türkisch erworben.

Studiengangprofil Grundbildung Mehrsprachigkeit (GBM)

Dieses Profil kannst du alternativ zu HSU Türkisch wählen und hast im Masterstudium zwei Möglichkeiten. Entweder, du studierst den Pflichtteil DaZimK weiter und studierst als Ausgleich mehr CPs in deinen Lernbereichen oder du qualifizierst dich als HSU-Lehrkraft in einer von 30 Sprachen für den herkunftssprachlichen Unterricht. Voraussetzung für die Weiterqualifikation ist, dass du eine Herkunftssprache auf der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sprichst und im Master die Vertiefung „Didaktik für HSU-Lehrkräfte“ wählst, in der du didaktische Grundkenntnisse für den Sprachenunterricht erwirbst. Wählst du die Herkunftssprache Französisch oder Spanisch, stehen dir in dieser Vertiefung etwas mehr Angebote zur Verfügung als für die anderen Herkunftssprachen, da diese Sprachen als Unterrichtsfächer an der UDE angeboten werden.

Unterschied zum DaZ-Modul

In allen Studiengängen für das Lehramt studierst du grundsätzlich das DaZ-Modul, also Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte. Hier lernst du Grundlagenwissen, während du in DSSZ dein Wissen vertiefst und erweiterst. Du kannst also das eine nicht durch das andere ersetzen. Weitere Themen findest du in den FAQ DaZ/DaF.

Auslandsaufenthalt

Auslandsaufenthalte in Ländern der gewählten Sprachen sind keine Pflicht, werden aber empfohlen, um die eigene Sprachpraxis zu verbessern, andere Sprachbildungskonzepte und Unterrichtscurricula anderer Herkunftssprachen kennenzulernen.

Einschreibung

Vor der Einschreibung in den Bachelor findet ein Beratungsgespräch zu den Perspektiven statt, die der Teilstudiengang dir in Studium und Beruf bietet. Für dieses Beratungsgespräch wendest du dich an Frau Beata Feier (beata-erika.feier@uni-due.de). Du erhältst darüber eine Teilnahmebescheinigung.

Bist du keine deutsche Muttersprachler*in, musst du bei deiner Einschreibung ein DSH3-Zertifikat, ein TestDaF 5-Zertifikat oder einen vergleichbaren Nachweis gemäß der DSH-Ordnung der UDE vorlegen.

Bei der Einschreibung in den Bachelor gibst du deine Vertiefungsrichtung an.

Sonderpädagogik

Wenn du Sonderpädagogik für das Grundschullehramt studieren möchtest, kannst du DSSZ nicht wählen, vgl. FAQ DaZ/DaF.

Erweiterungsfach

Es ist möglich, DSSZ als Erweiterungsfach im Grundschulstudium zu wählen.

Studienverlauf

Dieser Artikel ist gültig bis 2024-03-02