Lehramt.International
Lehramt.international fördert Praktika an Schulen im Ausland. Deinen Praktikumsplatz musst du selbstständig organisieren. Die Teilnahmevoraussetzungen und Förderkonditionen für Studierende und Absolvent*innen sind unterschiedlich. In beiden Fällen erhältst du durch das Stipendium:
- Eine monatliche Stipendienrate, deren Höhe abhängig vom Zielland ist.
- Eine Reisekostenpauschale, ebenfalls abhängig vom Zielland.
- Eine Kranken-, Unfall- und private Haftpflichtversicherung.
Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Familienleistungen für begleitende Lebens- oder Ehepartner*innen und Kinder gewährt werden. Falls du eine Behinderung oder chronische Erkrankung hast, kann ein Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten gewährt werden.
Eine gleichzeitige Förderung des Praktikums durch das ERASMUS- oder PROMOS-Programm ist nicht möglich!
Lehramt.International für Studierende
Am Programm teilnehmen können Lehramtsstudierende aller Fächer und Schulformen ab dem 1. Fachsemester an deutschen Hochschulen. Bewerbungen von Studierenden des Lehramts G und HRSGe werden besonders berücksichtigt. Gleiches gilt für Bewerbungen von Studierenden, die erstmalig eine Mobilität beantragen und für Studierende, die nicht-fremdsprachliche Unterrichtsfächer studieren.
Die Förderdauer reicht von 1 bis maximal 6 Monaten. Du musst die Dauer deines Aufenthaltes vorher festlegen, eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Bestätigung über deinen Praktikumsplatz muss Teil der Bewerbungsunterlagen sein.
Lehramt.International für Absolvent*innen
Beim Programm Lehramt.International für Absolvent*innen kannst du dich bewerben, wenn du dein Lehramtsstudium - gleich welche Schulform oder welche Fächer du studiert hast - erfolgreich abgeschlossen hast und deinen Vorbereitungsdienst noch nicht begonnen hast. Bewerbungen von Absolvent*innen des Lehramts Grundschule und HRSGe werden besonders berücksichtigt. Gleiches gilt für Bewerbungen von Absolvent*innen, die erstmalig eine Mobilität beantragen und für Absolvent*innen, die nicht-fremdsprachliche Unterrichtsfächer studiert haben.
Die Förderdauer reicht von 3 bis maximal 12 Monaten. Du musst die Dauer deines Aufenthaltes vorher festlegen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-02-15